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Entschädigungen für Nazi-Justizverbrechen

24. März 2003

– Bemühungen von Familien polnischer Opfer in Deutschland

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Warschau, 21.3.2003, GAZETA WYBORCZA, poln.

Das Institut für Nationales Gedenken (IPN) hat in Deutschland damit begonnen, sich um die Rehabilitierung mehrerer Tausend Polen zu bemühen, die aufgrund von Urteilen der Nazigerichte hingerichtet wurden. "Nach der Rehabilitierung kommt die Zeit für Entschädigungen", sagt Professor Witold Kulesza, Leiter der Ermittlungsabteilung des IPN. (...)

Im Januar haben wir die Anstrengungen von zwei Bewohnern aus Bydgoszcz (Bromberg) beschrieben, die sich wegen der Justizverbrechen, denen ihre Eltern zum Opfer fielen, um eine Entschädigung in Deutschland bemühen. Den Kindern von Jan Walder und Ludwik Majchrzak, die von den deutschen Sondergerichten zum Tode verurteilt wurden, gelang es bereits, die Aufhebung dieser Urteile zu erwirken.

"Die Urteile im Fall Wilder und Majchrzak waren klare Justizmorde", erklärte Edmund Zarzyki, Staatsanwalt a.D., der sich mit der Tätigkeit der Sondergerichte beschäftigt und die beiden Familien aus Bydgoszcz juristisch berät. "Es gab Hunderte, wenn nicht Tausende ähnliche Prozesse, bei denen die Beschuldigten ohne ausreichende Beweise zum Tode verurteilt wurden. Die Ehegatten und Kinder der Opfer können heute eine Entschädigung von der Bundesrepublik Deutschland verlangen, ähnlich wie im Fall der Zwangsarbeiter oder der Verteidiger des Postamtes in Gdansk", fügte Edmund Zarzycki hinzu.

Nach unseren Artikeln darüber, wie man die Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesuche beantragen soll, hat sich auch das Institut für Nationales Gedenken in diese Angelegenheit eingeschaltet.

"Zum Institut kamen mehrere Hundert Personen, die sich um die Aufhebung der Urteile bemühen möchten", sagt Professor Kulesza und fügt hinzu: "Ich nehme mir persönlich die Akten vor und entscheide, ob sie sich für das Rehabilitationsverfahren eignen. Die ersten Anträge auf Urteilsaufhebung wurden samt Akten bereits nach Deutschland versandt. Auf diesem Wege testen wir den juristischen Weg, auf dem wir die weiteren Anträge übergeben werden". (...)

Die Akten und Anträge vom Institut für Nationales Gedenken werden zu der Zentralstelle zur Ermittlung von Naziverbrechen in Ludwigsburg geschickt, die diese Anträge in Deutschland auf den juristischen Weg bringt.

"Nachdem die Aufhebung der Urteile rechtkräftig geworden ist, können sich die Ehegatten und Kinder der Justizopfer wegen einer Entschädigung an die Regierung wenden, aber sie müssen dies persönlich tun", erklärt Andrzej Rimin, ein Rechtsanwalt aus Köln, der einige polnische Familien vertritt, die sich vor deutschen Gerichten um eine Entschädigung wegen Justizmordes bemühen. (...) (Sta)