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Entschädigung für deutschen Steuersünder

8. Februar 2010

Während die Republik weiter über den Kauf gestohlener Daten von Steuersündern diskutiert, hat ein verurteilter Deutscher in Liechtenstein eine Milllionen-Entschädigung erreicht. Seine Bank hatte ihn zu spät gewarnt.

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Grenzschild Liechtenstein (Foto: AP)
Überraschendes Urteil aus dem FürstentumBild: BilderBox.com

Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss nach dem am Montag (08.02.2010) bekannt gewordenen Urteil dem 68-jährigen Immobilienmakler aus Bad Homburg 7,3 Millionen Euro als Entschädigung für eine Bewährungsauflage in gleicher Höhe zahlen. Im Urteil des Fürstlichen Landgerichtes in Vaduz heißt es dazu wörtlich, das Geldinstitut habe den Kläger "pflichtwidrig zu spät vom Daten-Diebstahl informiert" und damit eine strafbefreiende Selbstanzeige beim deutschen Fiskus unmöglich gemacht.

Bankgebäude LGT (Foto: AP)
Hat Berufung angekündigt: die LGT-BankBild: AP

Ersatz für die von dem Kläger entrichtete millionenschwere Steuernachzahlung sieht das Urteil allerdings nicht vor. Der fürstliche Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat Berufung angekündigt.

Die Daten waren von einem früheren Mitarbeiter der Liechtensteiner Bank gestohlen worden. Der Bundesnachrichtendienst hatte die Informationen vor zwei Jahren für rund fünf Millionen Euro gekauft. Dadurch flog unter zahlreichen anderen auch Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder auf.

Geplatzte Kabinettssitzung in Stuttgart

In Deutschland dauert derweil die heftige Debatte um den Ankauf weiterer gestohlener Daten-CDs von mutmaßlichen Steuerflüchtlingen an. Zuletzt war bekannt geworden, dass auch Baden-Württemberg und Bayern Angebote prüfen. Das Koalitionskabinett des scheidenden baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger ließ eine Sondersitzung zum möglichen Kauf allerdings platzen. Zuvor hatten sich CDU-Finanzminister Willi Stächele für und FDP-Justizminister Ulrich Goll gegen das Geschäft ausgesprochen.

Doris Leuthard (Foto: AP)
Mit der Kanzlerin im Gespräch: Die Schweizer Präsidentin Doris LeuthardBild: AP

Kanzlerin Angela Merkel bemühte sich unterdessen von Berlin aus um politische Schadensbegrenzung. Sie telefonierte mit der Schweizer Bundespräsidentin Doris Leuthard. Beide hätten anschließend beteuert, das gutnachbarliche Verhältnis dürfe nicht weiter belastet und die Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungs-Abkommen müssten schnell zu einem Abschluss gebracht werden. Nächster Termin: März.

Autor: Gerd Winkelmann
Redaktion: Eleonore Uhlich