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Einmalsteuer auf Unternehmensgewinne

4. Mai 2010
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Griechenland verhängt eine Einmalsteuer auf Unternehmensgewinne im laufenden Jahr. Bei einem Nettoergebnis von bis zu 300.000 Euro würden vier Prozent fällig, bei einem Gewinn von über fünf Millionen Euro zehn Prozent, hieß es in einem Gesetzentwurf, den die Regierung am Dienstag an das Parlament übersandte. Die Sonderabgabe ist Teil des dreijährigen Sparplans für das hoch verschuldete Eurozonen-Mitglied.