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Eine Frage des Gewissens: Das PID-Gesetz

14. April 2011

Der Bundestag hat in erster Lesung über drei Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik beraten. Der BGH hatte im Sommer 2010 den Weg für die Untersuchung von Stammzellen auf Gendefekte in Ausnahmefällen frei gemacht.

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Ärztin betrachtet Abbildungen von Eizellen mit Spermien nach einer künstlichen Befruchtung (Archivfoto: dpa)
Die Zukunft der PID wird beratenBild: picture-alliance/dpa

Es ist keine Frage der Ehre, sondern eine Frage des Gewissens. Die Aufgabe, vor der die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stehen, ist alles andere als einfach. Sie müssen den optimalen Weg zwischen Schutz des menschlichen Lebens und Einsatz modernster Gendiagnostik, der sogenannten "Präimplantationsdiagnostik", kurz PID, finden.

Ein langer Gang im Paul-Löbe-Haus auf dem Berliner Bundestagsgelände (Foto: dpa)
Den richtigen Weg für das Gesetz wollen die Abgeordneten findenBild: picture-alliance/dpa

Es geht in der Debatte darum, ob Gentests an künstlich erzeugten Embryonen vor Einpflanzung in den Mutterleib strikt verboten werden - oder ob begrenzt Ausnahmen möglich sein sollen. Was abstrakt klingt, bedeutet in jedem Einzelfall eine endgültige Entscheidung über das Schicksal eines Embryos, also eines Menschen. Und die drei Gesetzesvorlagen, die am Donnerstag (14.04.2010) in erster Lesung beraten wurden, unterstreichen, dass die ganze Thematik nicht einfach und eindeutig mit Paragraphen geregelt werden kann.

Parteiübergreifende Debatte

Striktes PID-Verbot oder eine behutsame PID-Zulassung, parteiübergreifend gehen dazu nämlich die Meinungen auseinander. Und daher ist der Fraktionszwang bei der Diskussion auch aufgehoben.

Eine Laboringenieurin injiziert unter dem Mikroskop Spermien in Eizellen (Archivfoto: dpa)
Unterschiedliche Meinungen zur Genuntersuchung nach künstlicher BefruchtungBild: picture-alliance/dpa

So fordert eine Gruppe von Abgeordneten ein vollständiges Verbot der PID. Ein anderer Gesetzentwurf sieht vor, eine PID zu erlauben, wenn die Nachkommen "eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" haben oder eine genetische Schädigung beziehungsweise eine Abweichung in den Chromosomen dazu führen würde, dass die Schwangerschaft mit einer Fehl- oder Totgeburt endet. Eine dritte Gruppe von Parlamentariern strebt noch strengere Grenzen an und will die PID nur in individuellen Ausnahmefällen zulassen.

Schon im Herbst 2010 gab es in der deutschen Politik eine umfangreiche Debatte über die PID. Vor allem die CDU um Bundeskanzlerin Angela Merkel musste nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli 2010 eine Linie finden. Denn die Richter kippten das bis dahin geltende absolute PID-Verbot. Nun galt es, christliche Werte und den Eingriff in die Entwicklung menschlichen Lebens miteinander zu vereinbaren.

Drei Gesetzesalternativen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (l.) und Bundesverteidigungsminister Thomas de Maiziere auf der Regierungsbank im Bundestag (Foto: dapd)
Nicht alle Unionspolitiker teilen Angela Merkels MeinungBild: picture alliance/dpa

Folgt man den Unterschriftenlisten der drei Entwürfe, so haben sich 178 der insgesamt 620 Abgeordneten noch auf keine Position festgelegt. Die meisten Unterstützer - insgesamt 215 - zählt bisher die Initiative der Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD) und Peter Hintze (CDU). Danach soll die Untersuchung der künstlich erzeugten Embryonen vor Einpflanzung in den Mutterleib nur dann zulässig sein, wenn ein Elternteil die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich trägt - oder falls mit einer Fehl- oder Totgeburt zu rechnen ist.

Die Abgeordneten Priska Hinz (Grüne) und René Röspel (SPD) wollen mit ihrem Gesetzentwurf diese Ausnahmen noch weiter eingrenzen. Die Tests sollen nur dann möglich sein, wenn bei einem Elternteil eine genetische Disposition vorliegt, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann". Dieser Antrag zählt bislang 36 Unterstützer.

Die strikten Gegner einer PID-Zulassung um Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) und Birgitt Bender (Grüne) zählen bislang 192 Unterstützer - darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles. Sie begründen ihren Gesetzentwurf unter anderem damit, dass mit dem Einsatz von PID der soziale Druck erhöht werde, "ein gesundes Kind haben zu müssen".

Keine „Schwangerschaft auf Probe“

Ein Foto eines Embryos auf einem Ultraschallbild beim Gynäkologen (Foto: Fotolia/ingenium-design.de)
Wann beginnt menschliches Leben?Bild: Fotolia/ingenium-design.de

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach eröffnete die Debatte und warb erneut für die PID. "Es ist ein rechtlich sicherer, verlässlicher Weg für Familien in Not", sagte sie. Ein Verbot der PID würde die betroffene Frau per Gesetz zwingen, eine weitaus gefährlichere Maßnahme, nämlich den Schwangerschaftsabbruch, über sich ergehen zu lassen, sagte Flach. "Alles andere wäre eine Schwangerschaft auf Probe." Flach versicherte: "Sie (die PID) bleibt grundsätzlich verboten, aber es soll Ausnahmen geben."

Auch der CDU-Politiker Peter Hintze plädierte für eine weitgehende Zulassung der PID. Erblich schwer vorbelastete Paare sollten ein Recht haben, diese anzuwenden. Das geböten "das Grundgesetz und die Nächstenliebe", sagte Hintze im Bundestag.

Sein Unionskollege Günter Krings (CDU) dagegen sprach sich für ein Verbot aus. Der Wunsch nach einem gesunden Kind könne nicht das Lebensrecht eines Embryos überspielen. Ein Dammbruch drohe, wenn die Methode einmal zugelassen sei. Die Begehrlichkeit der Forschung nach befruchteten Eizellen sei groß. "Lassen Sie uns gemeinsam verhindern, dass Menschen zu Richtern werden über lebenswertes und unlebenswertes Leben."

Angst vor Selektion

Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (Foto: dapd)
Ulla Schmidt ist für ein PID-VerbotBild: picture alliance/dpa

Seine Meinung teilte auch die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die SPD-Politikerin verwies auf "Würde und Schutzwürdigkeit" der Embryonen, die nach einem Gentest verworfen und nicht in die Gebärmutter eingepflanzt würden, sondern abstürben. Ein solches Vorgehen widerspreche dem Gedanken des Embryonenschutzgesetzes. "Bei der PID steht die Selektion am Anfang", warnte Schmidt.

Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Birgitt Bender, sprach sich für ein Verbot aus. Bei einer Zulassung würden mindestens acht Embryonen "zum Zweck des Aussortierens" erzeugt. Bender warnte zudem vor dem Risiko, dass im Falle einer Zulassung der Methode hoher sozialer Druck auf Frauen ausgeübt werden könnte, diese Technik auch einzusetzen. "Wie soll eine Frau den Mut finden, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden", fragte Bender. Sie müsse sich nach der Geburt gegebenenfalls gegenüber anderen rechtfertigen, die ihr vorwerfen könnten, "dass so etwas ja nicht hätte passieren müssen."

Vermittelnde Position

Eine schwangere Frau hält sich ihren Bauch, sie trägt ein weißes Shirt (Foto: Fotolia/Karen Roach)
Die seelische Notlage der Mütter soll beachtet werdenBild: Fotolia/Karen Roach

Für die dritte Gruppe sprach der SPD-Abgeordnete René Röspel das ethische Dilemma an, in dem sich die Parlamentarier befänden. Er könne zwar die Sorgen und Ängste von Eltern verstehen, frage sich aber zugleich, wie eine schwerwiegende Krankheit definiert werden solle. "Aus wessen Sicht ist eine Erkrankung schwerwiegend?" Der Antrag der Gruppe um Flach biete für das Dilemma keine Lösung.

Der SPD-Forschungspolitiker René Röspel warb für eine "vermittelnde Position", wie er sagte, eine Zulassung in sehr engen Grenzen. "Wir stellen nicht die Frage: Darf ein Leben gelebt werden? Sondern wir stellen die Frage: Kann ein Leben gelebt werden." Nur Menschen mit klarer Veranlagung für eine Fehl- oder Totgeburt sollten die PID durchführen lassen dürfen.

Entscheidung im Juni?

Derzeit darf PID nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes angewendet werden. Zuvor war es allgemeine Auffassung, solche Gentests seien nicht erlaubt - auch wenn sie nicht im strengen deutschen Embryonenschutzgesetz von 1991 erwähnt werden.

Im Juni 2011 soll das endgültige Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden, frei nach dem Gewissen der gewählten Volksvertreter.

Autorin: Marion Linnenbrink (afp, epd, dapd, dpa)
Redaktion: Susanne Eickenfonder