1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Keine Beugehaft

15. August 2008

Mohnhaupt, Klar und Folkerts dürfen schweigen. Der Bundesgerichtshof gesteht ihnen im Mordfall Buback das Recht zur Aussageverweigerung zu. Damit müssen die RAF-Terroristen nicht in Erzwingungshaft.

https://p.dw.com/p/Expu
Das Logo der "Rote Armee Fraktion", Quelle: AP
Das Logo der "Rote Armee Fraktion"Bild: AP Photo

Mit einer klaren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Mordfall Buback einen Vorstoß des Bundesanwaltschaft gestoppt. Der Staatsschutzsenat beschloss am Freitag (15.08.2008): Die drei früheren RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Die Richter hoben eine entsprechende Entscheidung des Ermittlungsrichters auf und urteilten rechtskräftig, dass den verurteilten Terroristen ein Aussageverweigerungsrecht zustehe.

Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts (v.l., alte Archivbilder), Quelle: dpa
Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts (v.l., alte Archivbilder)Bild: picture-alliance/ dpa

Klar, Mohnhaupt und Folkerts sollten mit der auf maximal sechs Monate begrenzten Beugehaft gezwungen werden, Aussagen zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 zu machen. Der Mordfall ist noch immer nicht restlos aufgeklärt. Die Bundesanwaltschaft hatte vor einem Jahr neue Ermittlungen eingeleitet, nachdem Zweifel aufgekommen sind, ob die richtigen Täter angeklagt wurden. Klar, Folkerts und Mohnhaupt waren unter anderem wegen Mittäterschaft beim Buback-Mord zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Neuer Verdächtiger Wisniewski

Der Eingangsbereich des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
Bundesgerichtshof stoppt Vorstoß der BundesanwaltschaftBild: picture-alliance/ dpa

Inzwischen wird aber Stefan Wisniewski, ein ehemaliges Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF), verdächtigt, Buback und dessen zwei Begleiter getötet zu haben. Wisniewski war vom Ex-RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock als möglicher Schütze genannt worden. Wisniewski hat wegen anderer Morde eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt. Bisher war ihm das Attentat auf Buback und dessen Begleiter nicht angelastet worden.

Die Bundesanwaltschaft vernahm Mohnhaupt, Klar, Folkerts und Günter Sonnenberg als Zeugen, die sich aber auf ihr Aussageverweigerungsrecht beriefen und schwiegen. Generalbundesanwältin Monika Harms beantragte deshalb Erzwingungshaft, die der Ermittlungsrichter in drei Fällen genehmigte. Bei Sonnenberg wurde aus gesundheitlichen Gründen eine Haft abgelehnt.

Recht auf Aussageverweigerung

Der Ex-RAF-Terrorist Stefan Wisniewski auf eine Fahndungsfoto von 1978 (Quelle: AP)
Neuer Verdacht gegen Ex-RAF-Terrorist Stefan Wisniewski.Bild: AP

Den Beschwerden von Mohnhaupt, Klar und Folkerts gab der Bundesgerichtshof nun statt. Zur Begründung erklärte er, die drei früheren RAF-Mitglieder könnten sich in den Zeugenaussagen für Straftaten belasten, für die sie bisher nicht verurteilt wurden. Es sei nicht auszuschließen, dass sie im Zuge einer geplanten Anschlagsserie ("Offensive 77") an anderen RAF-Verbrechen in jener Zeit beteiligt gewesen seien. Deshalb müsse ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden werden.

Siegfried Buback und seine Begleiter wurden in Karlsruhe im April 1977 vom Sozius eines Motorrads aus erschossen. Wer der Schütze war - Klar, Sonnenberg oder Folkerts - blieb in den Urteilen aber offen. Mohnhaupt wurde als Rädelsführerin verurteilt. Inzwischen sind Zweifel aufgetaucht, ob Folkerts am Tattag überhaupt in Karlsruhe war.

Während Folkerts bereits 1995 freikam und Mohnhaupt im März 2008 nach 24 Jahren aus dem Gefängnis entlassen wurde, sitzt Klar seit 1982 hinter Gittern. Seine Mindesthaftzeit endet im Januar 2009.

Buback-Sohn kritisiert Urteil

Michael Buback, der Sohn des 1977 von RAF-Terroristen ermordeten früheren Generalbundesanwalts, in einer TV-Sendung im Januar 2007 (Quelle: dpa)
Michael Buback fordert weitere ErmittlungenBild: picture-alliance/dpa

Nach dem Karlsruher Entscheid setzte sich der Sohn Bubacks nachdrücklich dafür ein, alle Möglichkeiten zur Aufklärung der RAF-Verbrechen zu nutzen. Michael Buback sagte, er sei von Anfang an skeptisch gewesen in Bezug auf eine Beugehaft. "Man darf sich nicht allein auf die Aussagen von Terroristen verlassen, insbesondere wenn diese möglicherweise unter Druck zustande gekommen sind."

Ausdrücklich forderte Michael Buback: "Es müssen alle Informationen genutzt werden." Deswegen sollten auch die Verfassungsschutzakten von Befragungen aus den Jahren 1981/82 für die Bundesanwaltschaft zugänglich gemacht werden. (kle)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen