Egon Bahr und der Staatssekretär der DDR, Michael Kohl, unterzeichnen am 21. Dezember 1972 den Grundlagenvertrag | Meilensteine | DW | 05.10.2009
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Meilensteine

Egon Bahr und der Staatssekretär der DDR, Michael Kohl, unterzeichnen am 21. Dezember 1972 den Grundlagenvertrag

"Nach gemeinsamen Interessen suchen" - Egon Bahr bei der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zwischen BRD und DDR

Egon Bahr (r) und Michael Kohl während der Unterzeichnung der Paraphierungsdokumente

Egon Bahr (r.) und Dr. Michael Kohl während der Unterzeichnung der Paraphierungsdokumente

Gute Nachbarn

Zwei dunkelrote Lacksiegel auf einem Band – links das der BRD, rechts das der DDR – darüber zwei Unterschriften: die eine von Egon Bahr, die zweite von Michael Kohl. Das Dokument, das die beiden Politiker am 21. Dezember 1972 in Ost-Berlin unterzeichneten, trug den Titel: „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ und war das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen den beiden Unterzeichnern. Verhandelt wurde über die „Normalisierung“ der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und deren schriftliche Festlegung. Und schon im ersten Artikel – zehn waren es insgesamt - des Vertrages wird festgelegt: „Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.“

Nicht ohne Ängste und kritische Stimmen

Staatssekretär Egon Bahr (BRD, vorn links) und Dr. Michael Kohl (DDR, vorn rechts) nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages am 21. Dezember 1972 im Ostberliner Ministerratsgebäude

Staatssekretär Egon Bahr (BRD, vorn links) und Dr. Michael Kohl (DDR, vorn rechts) nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages am 21. Dezember 1972 im Ostberliner Ministerratsgebäude

Diese Gleichberechtigung bedeutete aber zugleich sowohl für zahlreiche Politiker wie auch für Medien die endgültige Festigung der deutschen Teilung. So zitiert „Der Spiegel“ vom 18. Dezember 1972 etwa Franz Josef Strauß mit den Worten: „Der Untergang des Bismarck-Reiches ist vom Kaiser Wilhelm II. eingeleitet, von Hitler entscheidend gefördert aber von Willy Brandt besiegelt“ worden. Und die „Süddeutsche Zeitung“ vom 21. Dezember 1972 überfiel ebenfalls Untergangsstimmung: „Der 21. Dezember 1972 wird nicht als Jubeltag in die Geschichte eingehen“, denn für sie war das „… der Beginn einer nicht mehr umkehrbaren Entwicklung“. Doch zu dem eigentlichen Vertragstext hatten die Verhandlungspartner auch noch einige Zusätze vorgesehen. So etwa die Bildung einer Kommission, die sich mit der Prüfung des Grenzverlaufs zwischen den beiden deutschen Staaten befassen sollte. Der Vertrag brachte aber auch keine völkerrechtliche Anerkennung des SED-Staates mit sich. Die Konsequenz: es wurde vereinbart, keine Botschaften, sondern nur eine „ständige Vertretung“ einzurichten.

Wiedervereinigung dennoch möglich

Die Bundesregierung hat sich dennoch eine Tür zur Wiedervereinigung Deutschlands offen gehalten. So schrieb Egon Bahr am gleichen Tag einen Brief an seinen Verhandlungspartner: „Sehr geehrter Herr Kohl! Im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen… beehrt sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland festzustellen, dass dieser Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.“ Die Geschichte sollte später diese Absicht bestätigen, dennoch war dieser Vertrag damals für die „Süddeutsche Zeitung“ auch „der Anfang eines Weges aus einer tiefen Talsohle“.

DW-Redakteur Karl-Heinz Meier hat am 21. Dezember 1972 die bundesdeutsche Delegation bei der Vertragsunterzeichnung in Ost-Berlin begleitet und von dort berichtet.

Andreas Zemke

Redaktion: Diana Redlich

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