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Haft für Tugce-Schläger gefordert

12. Juni 2015

"Kein eindeutiges Schwarz-Weiß" sehen die Ankläger in Darmstadt. Doch der Mann, der die Studentin Tugce mit Todesfolge schlug, habe "erhebliche Schuld" auf sich geladen. Die Verteidigung plädiert auf Bewährungsstrafe.

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Deutschland Gerichtprozess Fall Tugce
Mehrfach vorbestraft: Der Angeklagte Sanel M. (Archivbild, Mitte)Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce hat die Anklage eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Man sehe bei dem Angeklagten Sanel M. eine "erhebliche Schuld" und "schädliche Neigungen", betonte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt.

Der 18-Jährige soll demnach wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Haft. Dort könne er eine Berufsausbildung nachholen und Mitgefühl gegenüber Schwächeren erlernen, sagte Staatsanwältin Birgit Lüter.

"Schlimmster Fehler meines Lebens"

Die Verteigung hingegen plädiert für eine Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Ein genaues Strafmaß nannten die Anwälte nicht. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge lehnen sie ab. Begründung: Der Angeklagte habe die Folgen der Tat nicht absehen können.

Der Angeklagte selbst sprach vom "schlimmsten Fehler" seines Lebens. "Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut", so Sanel M. Egal, was bei dem Verfahren herauskomme: Er müsse damit leben, dass seinetwegen ein Mensch tot sei. "Ich kann das nie wieder gutmachen", sagte er.

"Viele Grautöne"

Nach den Schlussplädoyers von Anklage und Nebenklage ist klar: Der Fall Tugce erscheint nicht mehr so eindeutig wie noch im November 2014. Es gebe in dem Fall "nicht nur Schwarz-Weiß, sondern viele Grautöne", sagte Oberstaatsanwalt Alexander Homm. Weder sei Sanel M. ausschließlich ein aggressiver "Koma-Schläger", noch Tugce eine "nationale Heldin" für Zivilcourage. Vielmehr habe es Provokationen und Beleidigungen auf beiden Seiten gegeben.

Die Staatsanwaltschaft halte dem Angeklagten sein Geständnis und seine Reue zu Beginn des Prozesses zugute, sagte Lüter. Auch habe er auf das Opfer nicht eingeprügelt, sondern ihm nur einen Schlag versetzt. Sanel M. habe selbst Gewalt durch den Vater erlebt.

Kundgebung im April vor dem Darmstädter Landgericht (Foto: Reuters)
Solidarisch mit Tugce: Kundgebung im April vor dem Darmstädter LandgerichtBild: Reuters/R. Orlowski

Gegen den Angeklagten sprächen hingegen mehrere Vorstrafen und seine kriminelle Energie. Nach der Tat sei er rasch geflohen, ohne Hilfe zu leisten. Das Schicksal der Geschädigten sei ihm gleichgültig gewesen.

Der Rechtsanwalt der Nebenkläger - der Familie des Opfers - sagte, der Angeklagte habe nur zugegeben, was ohnehin durch Videos der Überwachungskameras bekannt gewesen sei. Sein zu Anfang verlesenes Geständnis sei rein prozesstaktisch motiviert geweseni, so Macit Karaahmetoglu.

"Spirale der Aggression"

Auch nachdem das Gericht rund 60 Zeugen gehört hat, bleiben Oberstaatsanwalt Homm zufolge "viele Punkte ungeklärt", etwa die Frage, ob Tugce auf der Toilette des Restaurants zwei 13-jährigen Mädchen half, Sanel M. und seine Freunde loszuwerden. Klar ist aus Sicht der Anklage aber: Im Lokal, vor der Tür und später auf dem Parkplatz begann eine "Spirale der Aggression", die in der tödlichen Ohrfeige endete.

Sanel M. hatte die Offenbacher Studentin Tugce Albayrak laut Anklage im Morgengrauen des 15. November 2014 im Lauf eines Streits zwischen einer Gruppe junger Männer und einer Gruppe junger Frauen geschlagen, so dass sie stürzte und ins Koma fiel. Am 28. November, ihrem 23. Geburtstag, ließen ihre Eltern die lebenserhaltenden Maschinen abstellen.

jj/fab (dpa, afp, epd)