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Disney darf Aufführung von Musicalszene verbieten

4. Juli 2008
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Der Unterhaltungskonzern Disney Enterprises darf die Aufführung von Schlüsselszenen aus seinen Musicals verbieten. Der Bundesgerichtshof gab in einem am Freitag (04.07.2008) veröffentlichten Urteil einer Klage des Unternehmens gegen eine Konzert-Agentur statt. Der Veranstalter hatte bei ihren Tourneen unter dem Titel "The Musical Starlights of Sir Andrew Lloyd Webber and The Disney Musical Productions" Teile aus Musicals wie "Die Schöne und das Biest", "Der Glöckner von Notre Dame" und "Der König der Löwen" aufgeführt. Disney hatte als Inhaber der ausschließlichen Aufführungsrechte dagegen geklagt und nun in letzter Instanz gewonnen.