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Die Rechnung bitte

Daryush Ghadimi 23. Januar 2002

Die EU will Unternehmen für Umweltsünden künftig zur Kasse bitten. Die Industrie befürchtet eine Kostenexplosion und das Aus für kleinere Betriebe.

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Für Umweltkatastrophen soll in Zukunft der Verursacher haften.Bild: AP

Giftgaskatastrophen, Brände von Chemieanlagen, Versickern von Chemikalien in Boden und Grundwasser. Die Liste der Umweltkatastrophen und Umweltsünden der Industrie ist lang und die Auswirkungen eines Unfalls auf Fauna und Flora sind oftmals verheerend.

Besonders erregt die Gemüter der Naturschützer, dass in den meisten Fällen die Industrie die Schäden, die sie verursacht, nicht behebt und die Kosten für ihre Beseitigung nicht trägt. Dies liegt unter anderem daran, dass Unternehmen bisher für Umweltschäden nicht haftbar gemacht werden konnten.

Pflichtversicherung für Unternehmen

Die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström will diesen Missstand nun ausräumen und am Mittwoch in Brüssel eine Umwelthaftungsrichtlinie vorlegen. Nach dem neuen Gesetzesvorschlag sollen Firmen für die von ihnen verursachten Verunreinigungen von öffentlichen Gewässern, Böden oder Grundwasser haftbar gemacht werden. Die Verursacher müssten entweder die Schäden selbst beseitigen oder für die Kosten aufkommen. Unternehmen sollen nach der neuen Richtlinie eine Pflichtversicherung abschließen, die sie im Falle eines Unfalls finanziell absichert.

Ob die Initiative Wallströms dieses Mal Erfolg haben wird, ist nicht sicher. Bereits seit zehn Jahren wird an der EU-Umwelthaftungsrichtlinie gearbeitet. Bisher ist sie immer am Widerstand der Industrie gescheitert. Auch innerhalb der EU-Kommission ist der Gesetzesvorschlag Wallströms umstritten. Insbesondere EU-Unternehmenskommissar Erkki Liikanen versucht, die Richtlinie für die Firmen zu entschärfen.

Industrie befürchtet Kostenexplosion

Der Industrie zufolge würde das Gesetz eine Kostenlawine auslösen. Der Brüsseler Rechtsexperte des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Peter Wiesner, befürchtet, dass bei unvorhersehbaren Umweltschäden besonders kleine und mittelständische Firmen in den Bankrott getrieben würden. Eric Bergren vom Europäischen Industrieverband Unice warnt vor Milliardenschäden.

Ob Versicherungen diese Risiken ohne bestehende Haftungsobergrenzen überhaupt abdecken werden, ist unklar. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft beispielsweise, hält das finanzielle Risiko im Falle eines Aussterbens von Tier- und Pflanzenarten in Naturschutzgebieten aufgrund eines Industrieunfalls für nicht versicherbar.

Weitere Hürden für Umweltgesetz

Der Richtlinienvorschlag Wallströms muss in jedem Fall noch von den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden. Dabei werden die von der EU-Kommission vorgegebenen Pläne meist noch verändert. In Kraft treten könnte das neue Umwelthaftungsgesetz ohnehin frühestens in drei Jahren.