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Die eigenen Kinder adoptieren?

18. März 2010

Eine indische Leihmutter hat vor zwei Jahren für ein deutsches Ehepaar Zwillinge zur Welt gebracht. Doch weder Deutschland noch Indien erkennen die Kinder als Staatsbürger an.

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Was tun, wenn der eigene Kinderwunsch unerfüllt bleibt?Bild: dpa - Report

Den Hohen Richtern geht es um das Wohl der Zwillinge, die seit ihrer Geburt vor mehr als zwei Jahren staatenlos sind. Deswegen hat Indiens Oberster Gerichtshof das zuständige Ministerium für Frauen und Kinder angewiesen, alles für eine schnelle Adoption der beiden kleinen Jungen vorzubereiten. Und Pässe auszustellen. Um sicherzustellen, dass die Beamten dort zügig arbeiten, haben die Richter für den dritten Mai einen Prüfungstermin angesetzt. "Wir hoffen, dass diese Behörde jetzt die Arbeit aufnehmen wird", sagt der deutsche Vater der Kinder. "Aber das Thema wird vielleicht nicht so schnell abgeschlossen sein, wie wir uns das wünschen würden."

Die eigenen Kinder adoptieren

Deutscher Reisepass vor Weltkarte
Deutschland hat die Kinder bislang nicht als Staatsbürger anerkannt. Indien ebenfalls nicht.Bild: picture-alliance/dpa

Für den Deutschen, der seinen Namen nicht nennen möchte, ist das Ringen um die Kleinen noch lange nicht vorbei. Nach mehr als zweijährigem Kampf um seine Kinder zweifelt der 47-jährige Kunsthistoriker daran, dass das zuständige Ministerium in Neu Delhi jetzt alles ohne Verzögerung in die Wege leiten wird. Und selbst wenn: dann hätten die Zwillinge zwar einen indischen Pass und deutsche Eltern, die sie adoptieren. Aber es ist nicht klar, ob die deutschen Behörden die Adoption auch genehmigen würden. Im Exklusiv-Gespräch mit dem ARD-Hörfunkstudio Südasien wirkt der Mann trotz des Hoffungsschimmers niedergeschlagen. "Diese Ausweise werden, falls es wirklich Pässe sind, und nicht irgendwelchen anderen Ausweise, zu nichts anderem nutzen als für die Reise nach Deutschland. Aber wenn Deutschland nein sagt, dann sind die Pässe wertlos."

Leihmutterschaft ist eigentlich verboten

Den deutschen Behörden ist der Fall bekannt. Deutschland verbietet die Leihmutterschaft als Verstoß gegen die Menschenwürde. Der Kinderwunsch bei dem Paar aus Bayern war aber so groß, dass es sich im Ausland darüber hinweggesetzt hat und im westindischen Bundesstaat Gujarat Zwillinge mit Hilfe einer Leihmutter zur Welt brachte. Die Klinik dort machte den beiden Süddeutschen Mut, dass bisher noch kein Elternpaar ohne seine Kinder nach Hause zurückgereist sei.

Welche Staatsangehörigkeit haben die Kinder?

Indien Leihmutterschaft
Auch diese Inderinnen sind bereit, für andere ein Kind auszutragenBild: AP

Die indischen Behörden stehen seit der Leihmutter-Geburt auf dem Standpunkt, dass die Kinder Deutsche sind. Für die deutschen Behörden sind die Zwillinge - wegen der Leihmutter - Inder. Beide Länder verweigern bisher die Ausstellung eines Passes, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. "Diese zwei Jahre, das möchte ich keinem so wünschen, was wir da durchgemacht haben und immer noch durchmachen. Nicht nur, was uns betrifft, sondern auch, was die Kinder angeht. Also, da sollte man wirklich sehr vorsichtig sein. Es gibt keine einfachen Lösungen. Die einfache Lösung ist, zu Hause zu bleiben."

Um bei den Kindern zu sein, hat der Vater Indien seit der Geburt der Zwillinge nicht verlassen. Er hat nach indischem Recht das alleinige Sorgerecht. Seine Frau musste aus finanziellen Gründen nach Deutschland zurückkehren. Der Vater hat sich Anfang März gegenüber dem ARD Hörfunkstudio Südasien geöffnet: Wenn ich damals gewusst hätte, was ich heute weiß, wären wir nie nach Indien gereist, sagt er. "Die beiden sind putzmunter, schlaue Kerlchen. Die machen einem sehr viel Freude. Aber ansonsten, diese Geschichte, das sollte man nicht noch mal durchmachen."

Autorin: Sandra Petersmann

Redaktion: Silke Ballweg