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Die Ehrlichen waren die Dummen

9. März 2004
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Der Staat hat 1997 und 1998 verfassungswidrig Spekulationssteuer auf Aktiengewinne kassiert. Obwohl Tausende betroffen waren, werden nur eine Hand voll Bürger das unrechtmäßig gezahlte Geld zurückerhalten. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer für Gewinne aus Wertpapierverkäufen jener zwei Jahre für rechtswidrig, weil der Fiskus damals nicht die Möglichkeit hatte, die Steuererklärungen zu überprüfen: Die Zahlung der Steuer war quasi freiwillig - und der Ehrliche der Dumme. Anspruch auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Geldes haben nur diejenigen Anleger, die Einspruch gegen den Steuerbescheid der Finanzämter der Jahre 1997 und 1998 erhoben hatten. Wurde die Einkommensteuererklärung dagegen rechtskräftig, ist eine Rückzahlung ausgeschlossen.