1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Deutschland will Managergehälter beschränken

5. März 2009

In nächtlicher Sitzung hat sich die Große Koalition aus CDU und SPD auf schärfere Auflagen für Spitzenverdiener in der Wirtschaft geeinigt - ohne sich wirklich einig zu sein. Eine Gehaltsobergrenze wird es nicht geben.

https://p.dw.com/p/H5rC
Das von der Deutschen Bundesbank in Frankfurt aufgenommene Foto zeigt 38 Millionen Euro in bar. (Foto:dpa)
Keine ObergrenzeBild: picture-alliance/ dpa
Volker Kauder beim CDU Parteitag in Stuttgart 2008 (Foto: AP)
Konzept beschlossen: Volker Kauder (2008)Bild: AP

Was lange währt: Union und SPD haben sich auf Regulierungen bei Managergehältern verständigt. Der Koalitionsausschuss habe dazu ein Konzept beschlossen, gab der Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) nach sechsstündigen Beratungen am frühen Donnerstagmorgen (5.3.2009) in Berlin bekannt. Im Wesentlichen beinhaltet es längere Haltefristen bei Aktienoptionen und Transparenzpflichten.

"In anderer Konstellation durchsetzen"

Für die SPD bedauerte Fraktionschef Peter Struck, dass sich seine Partei mit weitergehenden Forderungen nicht durchsetzen konnte. "Offenbar müssen wir die erst in einer anderen Konstellation im Deutschen Bundestag durchsetzen", sagte Struck. Die Union hatte eine absolute Obergrenze für Vorstandsbezüge abgelehnt. Die SPD hatten sich auch dafür ausgesprochen, dass Managergehälter und Abfindungen von Firmen generell nur noch bis zu einer Million Euro steuerlich abgesetzt werden können - doch auch dies war mit der CDU nicht zu machen.

Das Konzept soll in der nächsten Sitzungswoche von den Fraktionen verabschiedet und dann als Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht werden.

Mehr Verantwortung für Aufsichtsräte

Hätte mehr gewollt: Der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck (2007) (Foto: AP)
Hätte mehr gewollt: Der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck (2007)Bild: AP

Konkret sollen Manager Aktienoptionen künftig frühestens nach vier statt bisher nach zwei Jahren einlösen können. Zudem soll künftig nur noch der gesamte Aufsichtsrat über die Höhe der Gehälter entscheiden dürfen. Zudem soll das Kontrollgremium verpflichtet werden, bei schlechter Entwicklung eines Unternehmens die Vorstandsgehälter nachträglich zu kürzen. Falls dies nicht geschieht, sollen die Aufsichtsratsmitglieder selbst regresspflichtig gemacht werden. Auch die Vorschriften für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat will die Koalition mit Änderungen des Aktien- und Handelsrechts verschärfen.

"Nur das Nötigste"

Zudem vereinbarte die Koalitionsrunde nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuchs eine Reihe von Einzelregelungen. Das Kabinett will nun die Gesetze zum Naturschutz-, Wasser- und Strahlenschutzrecht am 11. März getrennt verabschieden.

Damit hätten sich beide Seiten "nur auf das Allernötigste" geeinigt, sagte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer. Es sei deutlich geworden, dass im Jahr der Bundestagswahl das Ende der großen Koalition seine Schatten voraus werfe.

US-Präsident Barack Obama hatte Anfang Februar den Spitzenmanagern in Unternehmen, die Finanzhilfen des Staates erhalten, eine drastische Gehaltskürzung verordnet. Er kappte die Gehälter der Führungskräfte bei 500.000 Dollar (391.000 Euro) im Jahr. (sam)