1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Anti-Doping-Gesetz in Kraft

Stefan Nestler18. Dezember 2015

Ab sofort müssen Dopingsünder in Deutschland sogar mit Gefängnisstrafen rechnen. Nicht alle sind mit dem Anti-Doping-Gesetz zufrieden.

https://p.dw.com/p/1HQ4m
Symbolbild Doping - Ampullen mit Spritze. Foto: dpa-pa
Bild: picture-alliance/dpa/G. Breloer

Am Ende ging alles schneller als gedacht. Das lange umstrittene Anti-Doping-Gesetz ist nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bereits am Freitag in Kraft getreten. Ursprünglich war dies für den 1. Januar erwartet worden. "Dieses Gesetz war überfällig, wichtige Strafvorschriften treten jetzt in Kraft", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Er sei sich sicher, dass nun wirksamer als bisher gegen Doping im Sport und gegen die dahinter stehenden kriminellen Strukturen vorgegangen werden könne. Für den CDU-Politiker ist das Anti-Doping-Gesetz ein "klares Bekenntnis Deutschlands für einen sauberen und fairen Sport".

Spitzenathleten, die zu Doping-Mitteln greifen, müssen nun nicht nur Wettkampfsperren, sondern sogar Gefängnisstrafen fürchten. Das Gesetz beinhaltet auch ein Verbot des Selbstdopings und des Besitzes entsprechender Substanzen. Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein. Hintermännern müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Weitreichende Wirkung

"Das Gesetz hat zum einen die Binnenwirkung, dass Doper in unserem Land wissen, dass bei einem Dopingverdacht jetzt nicht nur der Dopingkontrolleur, sondern auch der Staatsanwalt an der Tür klingeln kann", sagte die SPD-Politikerin Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses. "Und es hat eine Außenwirkung für die internationale Sportgemeinschaft: Wir machen deutlich, dass Deutschland es ernst meint mit einer wirksamen Doping-Bekämpfung." Auch ausländische Doper müssten nun mit Durchsuchungen rechnen, wenn sie sich auf deutschem Boden aufhielten. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) beklagte, dass "eine sportspezifische Kronzeugenregelung" weiterhin fehle.

Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sieht einige Punkte des Gesetzes kritisch. "Im Hinblick auf die Strafbarkeit des Selbstdopings und des Besitzes von Dopingmitteln in geringer Menge sind wir nach wie vor skeptisch", sagte der DOSB-Vorstandsvorsitzende Michael Vesper. "Wir hoffen, dass unsere Befürchtungen nicht eintreten." Zufrieden ist die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) mit dem neuen Gesetz. "Bestehende und funktionierende Mechanismen werden sinnvoll unterstützt, vorhandene Lücken geschlossen", erklärte die NADA-Vorstandschefin Andrea Gotzmann. "Das Miteinander von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen wird nachhaltig gestärkt."

sn/ck (dpa)