1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Mehrwertsteuer-Vergleich

23. September 2009

Wird es sie geben oder wird es sie nicht geben: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach der Bundestagswahl? Wirtschaftsexperten meinen ja, die Bundeskanzlerin dementiert. Wie steht Deutschland im EU-Vergleich da?

https://p.dw.com/p/JkwX
Oberkörper einer gekleideten Frau, die einen Button mit der Aufschrift "Pro 7%" an ihre Tracht gesteckt hat (Foto: dpa)
Vielen Gastwirten - wie dieser Kellnerin in Schwaben - ist der Mehrwersteuersatz von 19 Prozent zu hochBild: picture-alliance/ dpa

Das erste europäische Land, das die Mehrwertsteuer einführte, war Frankreich. Den Einfall zur allgemeinen Verbrauchssteuer hatte 1954 der damalige französische Finanzminister Maurice Lauré. In Deutschland gibt es die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, seit 1968. Damals lag sie hierzulande bei 10 Prozent, während in Frankreich zum selben Zeitpunkt bereits 16 Prozent erhoben wurden. Auch heute noch reicht die Bandbreite der Mehrwertsteuersätze von 15 Prozent in Luxemburg, Zypern und Großbritannien bis zum Höchstsatz von 25 Prozent in Schweden, Dänemark und Ungarn.

Für diese Produkte gelten EU-weit unterschiedliche Mehrwertsteuersätze (Foto: ap)
Mehrwertsteuerchaos im EinkaufskorbBild: AP

Da die europäischen Staaten von Beginn an unterschiedliche Steuersätze für die verschiedensten Waren hatten, gibt es auch heute keinen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuersatz. Es gelten allerdings allgemeine, EU-weite Regeln, an die sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union halten müssen. Zusammengefasst sind sie in der Mehrwertsteuer-Richtlinie, die seit dem 1. Januar 2007 gilt: Darin steht, dass jeder Mitgliedsstaat einen allgemeinen Mehrwertsteuersatz von mindestens 15 Prozent erhebt. Deutschland rangiert mit seinem derzeit 19 prozentigen Mehrwertsteuersatz gemeinsam mit sechs weiteren EU-Staaten im europäischen Mittelfeld.

Ausnahmeregelungen in der EU sorgen für Wirrwarr

Neben dem Normalsatz gibt es ebenfalls einen bzw. in manchen EU-Ländern sogar zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze von mindestens 5 Prozent. Für welche Güter und Dienstleistungen die niedrigen Quoten gelten, ist in einem viele Seiten umfassenden Dokument der Europäischen Kommission mit unzähligen Tabellen und Ausnahmeregelungen aufgeführt. Großbritannien, Irland und Luxemburg erheben zum Beispiel keinen bzw. nur einen geringen Steuersatz auf Kinderkleidung und Kinderschuhe und in Luxemburg und sieben weiteren EU-Staaten gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen.

Infografik: Mehrwertsteuer im EU-Vergleich

In Deutschland beträgt der ermäßigte Steuersatz seit über 26 Jahren sieben Prozent. Er gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen und Tickets im öffentlichen Nahverkehr - also für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. Schnittblumen, Samen und Düngemittel sowie die Pflanzen- und Tierzucht werden allerdings ebenfalls nur gering besteuert. Auf Druck des Bundeslandes Bayern brauchen neuerdings auch Skilifte und Bergbahnen nur den geringen Mehrwertsteuersatz abführen. Dieser Waren- und Leistungswirrwarr erntet nach wie vor viel Kritik und führt immer wieder zu öffentlichen Diskussionen in Deutschland.

Der deutsche Staat verdient gut an der Mehrwertsteuer

Kassenzettel mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent (Foto: ap)
7 Prozent für Zeitungen, Rollstühle und DüngemittelBild: AP

Seit zwei Jahren gilt in Deutschland der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Der Staat nahm 2007 rund 170 Milliarden Euro ein, 2008 flossen knapp 176 Milliarden Euro in die Staatskassen. Zum Vergleich: vor mehr als vierzig Jahren, als die Abgabe eingeführt wurde, verdiente der deutsche Staat gerade mal 12,87 Milliarden Euro an der Mehrwertsteuer.

Autorin: Anja Fähnle
Redaktion: Arnd Riekmann