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Deutsch-tschechisches Sozial-Abkommen

29. August 2002

- Nach Austausch der Ratifizierungsurkunden tritt am 1. September das bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit in Kraft

https://p.dw.com/p/2b6H

Prag, 28.8.2002, PRAGER ZEITUNG, deutsch, Juliane Wolgast

Im Wesentlichen beinhaltet die Vereinbarung die soziale Absicherung beim Aufenthalt in einem der beiden Vertragsstaaten. Somit kommt das Abkommen den jährlich rund 1,5 Millionen deutschen Reisenden in Tschechien zugute. Im Falle einer Erkrankung in Tschechien erhalten sie somit medizinische Versorgung. (...)

Auch bei einem Arbeitsunfall im jeweils anderen Land erhalten die Betroffenen medizinische Leistung. Die Unfallrenten werden ebenfalls in uneingeschränkter Höhe in den anderen Staat gezahlt. Die Regelung für die Rentenversicherung sieht vor, dass die deutschen und tschechischen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Das heißt, dass Rentenansprüche aus beiden Rentensystemen entstehen können. Aufgrund dieser Vereinbarung werden Renten auch uneingeschränkt bei Aufenthalt des Rentners im jeweils anderen Staat gezahlt. Ein weiterer Vorteil des Sozialversicherungsabkommens liegt in der Vermeidung von Doppelversicherungen und damit auch das Umgehen von Doppelbelastungen für die Arbeitnehmer, die für ihre Unternehmen zeitweise im anderen Land tätig sind.

Bisher mussten erkrankte deutsche Touristen in Tschechien die Rechnung aus eigener Tasche zahlen und auf das Entgegenkommen ihrer Versicherung in Deutschland hoffen. (ykk)