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"Der unabhängige Journalismus in Polen hat gesiegt"

16. Mai 2003

- Urteilsverkündung im Verfahren Aleksander Kwasniewski gegen Journalisten der Zeitung "Zycie"

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Warschau, 15.5.2003 SUPER EXPRESS, poln.

Es wird zwar keine Entschuldigung geben, dafür aber noch ein weiteres Gerichtsaverfahren. Das Oberste Gericht hat entschieden, die Klage von Aleksander Kwasniewski gegen die Journalisten der Zeitung "Zycie" erneut an die zweite Instanz zu verwiesen. Es handelt sich dabei um den Artikel unter dem Titel "Sommerferien mit einem Agenten", in dem suggeriert wurde, dass der polnische Präsident Kontakte mit Vladimir Alganow, dem Leiter des russischen Nachrichtendienstes, unterhielt.

"Der unabhängige Journalismus in Polen hat gesiegt", freute sich nach der Urteilsverkündung der ehemalige Chefredakteur der Zeitung "Zycie", Tomasz Wolek.

"Durch diese Unterstellung, dass Aleksander Kwasniewski Kontakte zu dem Agenten unterhielt, haben die Journalisten zwar seine Ehre verletzt. Es ist aber zu überlegen, ob dabei die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass sie ihre Recherchen besonders sorgfältig und behutsam durchführten und ob sie für die Verletzung der Ehre zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden können und zwar deswegen, weil die durch diese Recherchen gesammelten Informationen nicht der Wahrheit entsprechen", begründete der Vorsitzende Richter Tadeusz Wisniewski dieses Urteil.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtes gibt es die Möglichkeit, die Journalisten frei zu sprechen, wenn sie die Pflicht zur journalistischen Sorgfalt und Behutsamkeit beachtet haben. Das Gericht betonte gleichzeitig, dass die Klage des Präsidenten als unbegründet abgewiesen werden könnte. Mit dieser Frage werde sich jedoch das Appellationsgericht bei der erneuten Gerichtsverhandlung befassen müssen, sagte der Vorsitzende Richter.

Andrzej Sandomierski, der Anwalt des Präsidenten, konnte seine Verwunderung über dieses Urteil nicht verbergen. "Das heutige Urteil bedeutet, dass Sorgfalt und Behutsamkeit im Vordergrund stehen und die Wahrheit in den Hintergrund geschoben wird. Darüber hinaus werden also die Journalisten ermächtigt, die Unwahrheit zu schreiben. Wir können solch einem Urteil nicht zustimmen". (Sta)