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Strafgerichtshof Internationale Haftbefehle

17. Mai 2011

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat Haftbefehl gegen Gaddafi beantragt. Das Gericht in Den Haag wurde in Rekordzeit initiativ.

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Libyens Machthaber Gaddafi bei einer Militärparade im Jahr 2009 (Foto: AP)
Libyens Machthaber Gaddafi bei einer Militärparade im Jahr 2009.Bild: dapd

Die Ermittler des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben für die blutigen Angriffe auf Zivilisten Haftbefehle gegen Libyens Machthaber Muammar al-Gaddafi, seinen ältesten Sohn Seif el Islam und den Chef des libyschen Geheimdienstes beantragt. Dies hat der Chefankläger, der Argentinier Luis Moreno-Ocampo, am Montag (16.05.2011) in Den Haag mitgeteilt.

Ermittlungen im Eiltempo

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. (Foto: AP)
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag.Bild: picture-alliance/dpa

Noch nie in seiner noch relativ kurzen Geschichte hat das internationale Strafgericht so schnell gearbeitet. Normalerweise brauchen die Ermittler mehrere Monate oder sogar Jahre, um offizielle Ermittlungen gegen mutmaßliche Völkerrechtsverbrecher aufzunehmen. In Gaddafis Fall reichte offenbar der begründete Verdacht, dass der libysche Machthaber die Angriffe auf unbewaffnete Zivilisten persönlich angeordnet haben könnte, bei denen seit Februar mehrere hundert Menschen ums Leben gekommen sein sollen. Der UN-Sicherheitsrat hatte den Gerichtshof Ende Februar mit entsprechenden Ermittlungen beauftragt.

Der Kölner Völkerrechtsprofessor Claus Kreß sieht in der Beantragung des Haftbefehls ein starkes Signal, auch wenn es derzeit noch unklar ist, ob es später auch zu einer formellen Anklageerhebung gegen Gaddafi kommen wird: "Hier wird eine sehr neue Entwicklung des Völkerstrafrechts fortgesetzt. Das Völkerrecht kann gar nicht anders, als sich in letzter Konsequenz auch an denjenigen zu wenden, der nach allen vorliegenden Informationen letztendlich die Verantwortung trägt."

Milosevic, Baschir, Gaddafi?

Professor Claus Kreß, Universität Köln, Experte für Völkerstrafrecht sowie für Friedenssicherungs- und Konfliktsvölkerrecht
Professor Claus Kreß, Universität Köln, Experte für Völkerstrafrecht sowie für Friedenssicherungs- und KonfliktsvölkerrechtBild: Universität zu Köln

Slobodan Milosevic war der erste Präsident eines Staates, der 1999 noch während seiner Amtsausübung von einem Kriegsverbrechertribunal angeklagt wurde. Allerdings war es damals noch der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, vor dem der Fall des 2006 in Haft verstorbenen Machthabers verhandelt worden war. Im März 2009 hatte der Internationale Strafgerichtshof dann einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar Al-Baschir erlassen, der ein Jahr später sogar um den Vorwurf des Völkermordes erweitert wurde.

Komplexe Ermittlungen

In allen diesen Fällen sind die Ermittlungen von völkerrechtswidrigen Handlungen in der Regel sehr komplex. Schließlich gelten die gleichen rechtsstaatlichen Anforderungen wie bei normalen Strafverfahren. Verdächtige können nicht auf Grundlage bloßer Vermutungen inhaftiert werden und auch der Beantragung eines Haftbefehls müssen solide Ermittlungen vorangegangen sein. Diese dürften im Falle des libyschen Revolutionsführers durch den schleichenden Machtverlust Gaddafis begünstigt worden sein. Erst am Sonntag (15.05.2011) hatten Ermittler am Strafgerichtshof mitgeteilt, dass sie Anrufe aus Libyen erhalten hätten, in denen ranghohe Regierungsangestellte ihre Hilfe bei den Ermittlungen strafrechtlich relevanter Tatbestände Gaddafis in Aussicht gestellt hätten.

Die Ermittlung von Taten, die sich in tausenden Kilometern Entfernung abgespielt haben, stellt auch die internationale Justiz vor eine besondere Herausforderung. Eigentlich übernimmt kein Staatsanwalt gern Fälle, die sich im Ausland abgespielt haben. Noch dazu, wenn dort, wie aktuell in Libyen, Krieg herrscht. Das Bewusstsein der Justiz hat sich aber im Zuge der Globalisierung gewandelt. Der Internationale Strafgerichtshof bietet in einer Welt mit grenzüberschreitenden Konflikten ein gesetzliches Rahmenwerk zum Schutz Einzelner und zum Schutz von Nationen.

Wäre Haftbefehl politische Parteinahme?

Politische Erwägungen sollten dabei eigentlich keine Rolle spielen. Andererseits liegen die politischen Implikationen bei einem Haftbefehl gegen Gaddafi auf der Hand. Die internationale Staatengemeinschaft befindet sich mitten in einer militärischen Auseinandersetzung mit dem Gaddafi-Regime. Die Nato führt seit Mitte März gezielte Luftschläge gegen militärische Ziele in Libyen durch. Auch dabei können und sind möglicherweise schon unbeteiligte Zivilisten getötet worden.

Der Verdacht einer politischen Parteinahme des Gerichts könnte also erhoben werden, auch wenn die Nato-Staaten in diesem Fall mit einem Mandat der UNO operieren. Diese Gefahr sieht der Hamburger Völkerrechtler Reinhard Merkel: "Es fehlt der entsprechende Hinweis des Gerichts, man werde auch mögliche Bürgerkriegsverbrechen der Rebellen untersuchen oder auch den Luftangriff der internationalen Koalition auf ein Wohnhaus einer der Söhne Gaddafis."

Signal an andere Diktatoren

Syrien Präsident Bashar Assad (Foto: dpa)
Syrien Präsident Bashar AssadBild: picture-alliance/dpa

Wächst mit dem Haftbefehl-Antrag gegen Gaddafi nun auch der Druck auf andere autokratische Herrscher? Sowohl der syrische Präsident Assad wie auch Jemens Präsident Saleh ließen in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls wiederholt auf unbewaffnete Demonstranten schießen. Claus Kreß, Völkerrechtsprofessor in Köln, äußert sich vorsichtig: "Soweit die gegen Gaddafi ergriffenen strafprozessualen Maßnahmen gerechtfertigt sind, geht von ihnen natürlich auch ein starkes Signal aus, an alle die mit ihren Untertanen ähnlich umgehen. Und das ist natürlich auch erwünscht."

Die Möglichkeit, dass einer dieser Herrscher in Den Haag inhaftiert wird, mag derzeit noch gering erscheinen. Die Strafandrohung allein und der beantragte Haftbefehl gegen Gaddafi, könnten aber auch auf sie abschreckende Wirkung haben.

Autor: Daniel Scheschkewitz

Redaktion: Tamas Szabo