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Schon viele Löschanträge bei Google

31. Mai 2014

Mit seinem Urteil zum Recht auf Vegessenwerden im Internet hat der EuGH den Bürgern aus der Seele gesprochen. Bei Google beantragten innerhalb eines Tages Tausende die Löschung unliebsamer Suchergebnisse.

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Screenshot Google-Antrag auf Entfernung von Suchergebnissen

Der US-Internetriese hatte am Freitag ein Onlineformular zur Verfügung gestellt, mit dem Nutzer der Suchmaschine in Europa das Löschen von Daten beantragen können. Rund 12.000 Anträge seien bereits eingegangen, teilte der Konzern in der Nacht zum Samstag mit.

Mit dem Formular zieht Google die Konsequenzen aus einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, von Mitte Mai. Die Richter in Luxemburg hatten entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit nicht mehr anzuzeigen.

Recht auf Privatsphäre

Google müsse Suchergebnisse aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen, so der EuGH. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in den 28 EU-Ländern sowie Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz - nicht aber etwa in der Domain "Google.com". Das Urteil gilt auch für andere Suchmaschinen wie die von Yahoo oder Microsoft. Mehr als 90 Prozent der europäischen Suchanfragen werden aber über Google abgewickelt.

Google prüft in eigener Regie

Antragsteller müssen in dem Google-Formular die Forderung nach Löschung für jeden einzelnen Link begründen. Bei der Bearbeitung werde geprüft, ob die Suchergebnisse veraltete Informationen über den Betroffenen enthielten und ob ein öffentliches Interesse an den Informationen bestehe, teilte Google mit.

Dies gelte etwa in Bezug auf Finanzbetrug, Amtsmissbrauch, Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten. Google macht keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung der Anträge dauern könnte und wie viele Mitarbeiter dafür abgestellt worden seien.

Kritik von Datenschützer

Vieles ist also noch vage - und das hat in Deutschland Datenschützer und Politiker auf den Plan gerufen. Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der Konzern das Formular bereits in einem wichtigen Punkt. Der Datenschützer hatte vor allem bemängelt, dass Google das Hochladen der Kopie eines Personalausweises forderte, um einen Missbrauch des Löschantrags zu verhindern. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, erklärte Caspar. Nun heißt es auf der Webseite lediglich: "Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei."

Das Bundesinnenministerium prüft nach Angaben eines Sprechers, inwieweit der Gesetzgeber inhaltliche Vorgaben für die Abwägung zwischen der Privatsphäre und dem freien Informationszugang machen müsse. Die Regierung erwägt zudem die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Streitfälle. Grundsätzlich lobte das Ministerium aber, dass mit dem Webformular die EuGH-Vorgaben handhabbar gemacht würden.

wl/wa (dpa, afp, rtr)