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Gesellschaft

Fünf Schüsse in der Silvesternacht

22. Dezember 2016

Am Jahreswechsel 2015 hatte der Mann in Unterfranken mit einem Kleinkaliberrevolver auf eine Personengruppe geschossen, aus Wut über die übliche Silvesterknallerei. Ein elfjähriges Mädchen wurde tödlich getroffen.

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Bamberg Prozess wegen Mordes an Elfjähriger in Silversternacht 2015/2016
Bild: picture-alliance/dpa/N. Armer

Der Angeklagte habe den Eltern den "unwiederbringlichen Verlust ihres Kindes" zugefügt, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt in seiner Urteilsbegründung am Landgericht Bamberg. Eine lebenslange Gefängnisstrafe bekam der 54-Jährige nicht, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass der körperlich kranke und depressive Mann vermindert schuldfähig ist. Die Kammer folgte damit dem Gutachten eines Psychiaters. "Wir gehen nicht davon aus, dass er keine Reue hat", erläuterte Schmidt, man halte ihn auch "nicht für einen eiskalten Menschen." Der Schütze, der in der Silvesternacht vor fast einem Jahr die elfjährige Janina tötete, wurde wegen Mordes zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. 

Der Verurteilte hatte im Dorf Unterschleichach in Unterfranken mit einem Kleinkaliberrevolver in kurzer Folge fünf Schüsse in die Nacht abgegeben und dabei das Mädchen zufällig in den Hinterkopf getroffen. Sie hatte in einer Gruppe auf der Straße gefeiert. Der gelernte Maurer war alleine zuhause - früher hatte er Silvester in dem Ort mit seinem inzwischen 15-jährigen Sohn gefeiert, der nun bei der Mutter lebte. Er war vor dem Fernseher schon eingeschlafen, nachdem er Schmerz- und Schlafmittel genommen hatte. Dann das Geböller in der Nachbarschaft. 

Heimtücke, also Mord 

Weil der Verurteilte aus dem Dunkeln heraus schoss, habe er heimtückisch gehandelt, außerdem aus Enttäuschung über seine persönliche Lebenssituation und aus Verärgerung über den Lärm des Feuerwerks vor seinem Haus, so der Richter. Er sprach von einem "frustrierten Grantler". Auszuschließen sei, dass er Janina bewusst als Ziel ausgesucht habe.  

Schmidt beklagte auch, dass der Mann trotz seiner Krankheit noch eine Waffe und einen Waffenschein besessen habe. Er folgte weitgehend dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Otto Heyder, der allerdings lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte. Der Angeklagte hatte jede Tötungsabsicht bestritten. Sein Anwalt plädierte deshalb auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Am vorletzten Tag des Prozesses, nach den Plädoyers, äußerte sich der Todesschütze in seinem letzten Wort vor Gericht noch einmal und bat die Eltern um Verzeihung. "Wie viele Jahre er bekommen hat, spielt keine Rolle - ich habe lebenslänglich", sagte die Mutter nach der Urteilsverlesung.

SC/rb (afp, dpa)