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Der Europarat und die europäische Integration

18. Oktober 2011

Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit – drei Grundwerte, die zu wahren sich der Europarat in Straßburg zum Ziel gemacht hat. Auf ihrer Grundlage soll Europas Stabilität gewährleistet werden.

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Unterzeichnung der Gründungsstatuten des Europarats im Uhrensaal des französischen Aussenministeriums in Paris durch die zehn ersten Regierungen am 5.5.1949 (Foto: Ullstein Bild)
Die Gründung des Europarats im Mai 1949Bild: ullstein bild

Die gemeinsame kulturelle Identität und Vielfalt Europas soll die Mitgliedsländer dazu bewegen, gemeinsam Lösungen für die großen Probleme zu finden. Die Wirtschaft des Kontinents soll wachsen, die Gesellschaften sollen den Menschen Halt geben. Um das umzusetzen, hat der Europarat mit Sitz in Straßburg zum einen viele Konventionen verabschiedet. Die bekannteste ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950. Ihre Einhaltung wird durch die Menschenrechtskommission und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft, dessen Urteile zunehmend Gewicht erlangen.

Vereinbarungen für Europas Vielfalt und Identität

Doch die Bandbreite der Europarats-Konventionen reicht von der Kulturkonvention über das Übereinkommen zum Datenschutz bis zur Europäischen Sozialcharta. Daneben engagiert sich der Europarat auch auf regionaler Ebene. Er hat die europäische Filmförderungsstelle Eurimages ebenso etabliert wie das Zentrum für moderne Sprachen und andere kulturell und gesellschaftspolitisch relevante Institutionen.

Unterschriften der Vertreter der zehn Gründerstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden und Grossbritannien - 5.5.1949 (Foto: Ullstein Bild)
Die Unterschriften der zehn GründerstaatenBild: ullstein bild

Zu den Organen des Europarats zählt das Ministerkomitee als beschließendes Instrument, in dem die Außenminister der Mitgliedsländer vertreten sind. Dazu kommt als beratendes Gremium die parlamentarische Versammlung, die aus Abgeordneten der Mitgliedsstaaten-Parlamente besteht. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas tagt einmal im Jahr und hat die Interessen ebendieser im Fokus. Auch der Menschenrechtskommissar und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehören zu den Organen des Europarats. In der so genannten Konferenz der Nicht-Regierungsorganisationen sollen rund 400 NGOs die Arbeit des Europarats unterstützen. Die Arbeit und das Budget des Europarats koordiniert der Generalsekretär.

Gegründet wurde der Europarat am 5. Mai 1949 als erste Organisation, die sich die europäische Integration auf die Fahnen geschrieben hatte. Das westlichste Land seiner zurzeit 47 Mitgliedsstaaten ist Island, das östlichste ist die Russische Föderation. Damit wird auch deutlich, dass der Europarat von der Europäischen Union (EU) und ihren Institutionen abzugrenzen ist – obwohl sie in vielerlei Hinsicht das gleiche Ziel haben.

Autorin: Daphne Grathwohl
Redaktion: Pia Gram