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Dem polnischen Grenzdienst wird Diskriminierung einreisewilliger Tschetschenen vorgeworfen

8. November 2002

- Grenzdienst dementiert

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Warschau, 7.11.2002, PAP, poln.

Nach Angaben des Grenzschutzes werden die Tschetschenen bei der Einreise nach Polen genauso behandelt wie die Angehörigen anderer Nationalitäten. "Wenn der Grenzschutz dies behauptet, so ist es eine Lüge", erklärte das polnische Tschetschenien-Komitee. "Die Tschetschenen, die nach Polen einreisen, werden so behandelt wie andere Personen", sagte der Sprecher der Hauptkommandantur des Grenzschutzes Jaroslaw Zukowicz.

Der Vorsitzende des polnischen Tschetschenien-Komitees Adam Borowski ist anderer Meinung. "Leider lügt der Grenzschutz. Tschetschenen haben mir mitgeteilt, dass man ihnen nicht die Chance gibt, einen Visumsantrag zu stellen. Sie werden an der Grenze zurückgewiesen. Der Grenzschutz begründet dies oft damit, dass "der Zweck des Aufenthalts nicht mit dem übereinstimmt, was behauptet wird", sagte Borowski der Nachrichtenagentur PAP. Etwa einhundert Tschetschenen, denen die Einreise nach Polen verweigert worden sei, hielten sich zur Zeit an der Grenze in Brest auf.

Ein Angehöriger des Grenzschutzes erklärte inoffiziell gegenüber PAP, die meisten Tschetschenen versuchten, "in Etappen" nach Polen zu kommen. "Beim ersten Versuch erklären sie, sie kämen als Touristen. Wird ihnen die Einreise verweigert, kommen sie erneut und bitten um den Flüchtlingsstatus. An der Grenze in Brest gibt es einen informellen Wegweiser für die Tschetschenen, wie sie die polnische Grenze überschreiten können", sagte der Grenzbeamte. Tschetschenen, die ein zweites Mal versuchen, über die polnische Grenze zu kommen, würden gewöhnlich ebenfalls abgewiesen, obwohl sie erklären, dass sie Asyl beantragen möchten.

Wojciech Trojan vom polnischen Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) bestätigte diese "Grenztaktik". Auch wenn ein Tschetschene seine Meinung ändere und versuche, die Grenze nicht als Tourist, sondern als Asylsuchender zu überschreiten, habe der Grenzbeamte die Pflicht, diesen Wunsch zu akzeptieren, ihm die Einreise zu genehmigen und das Antragsverfahren einzuleiten. "Ein Grenzbeamter darf nicht selbst entscheiden, ob ein solcher Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Es ist nicht seine Aufgabe."

Nach Angaben des Grenzdienstes sind zwischen Januar und Oktober in Polen 734 Asylanträge von 1903 russischen Bürgern eingegangen (ein Antrag kann sich auf mehrere Personen beziehen, beispielsweise eine Familie - PAP). Bei den meisten Antragstellern handelte es sich um Tschetschenen. Bisher haben 4500 Tschetschenen Asyl in Polen beantragt. In 382 Fällen wurde der Antrag positiv beschieden, in 1500 Fällen wurde er abgelehnt. (TS)