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Einreise verweigern, Abschiebung erleichtern

Carla Bleiker11. August 2014

Politiker wollen strengere Gesetze gegen Dschihadisten in Deutschland. Ausländer sollen ausgewiesen werden, Deutschen soll die Wiedereinreise aus Kampfgebieten verwehrt werden. Das ist allerdings nicht so leicht.

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Islamisten-Demo in Frankfurt am Main - Foto: Arne Dedert (dpa)
Bild: imago

Im syrischen Bürgerkrieg kämpfen auch deutsche Islamisten. Seit Beginn des Konfliktes sind laut Bundesverfassungsschutz mehr als 400 Fundamentalisten aus der Bundesrepublik nach Syrien gereist, etwa 100 sind mittlerweile zurückgekehrt - davon etwa ein Dutzend mit "Kampferfahrung", sagte Hans-Georg Maaßen, der Chef des Verfassungsschutzes, im Juni. Aus dem Irak, wo die militanten Kämpfer des "Islamischen Staates" das Geschehen bestimmen, sind noch keine Zahlen bekannt.

Wie soll mit den Rückkehrern und anderen radikalen Islamisten in Deutschland umgegangen werden? Auf jeden Fall härter als bisher, wenn es nach Wolfgang Bosbach geht. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses sagte der "Berliner Zeitung" am Montag (11.08.2014), das Ausländergesetz in Deutschland müsse verschärft werden, um Gefahren durch möglicherweise gewalttätige Islamisten vorzubeugen. "Wir dürfen nicht an falscher Stelle tolerant sein", sagte der Politiker von Angela Merkels CDU.

Ein Mann mit Kippa legt Blumen an einer Gedenkstelle mit vielen weiteren Blumen nieder - Foto: Reuters
Gedenken in Brüssel: Großes Entsetzen über Anschlag im Jüdischen MuseumBild: Reuters

Wie gefährlich Islamisten mit Kampferfahrung sein können, zeigte sich im vergangenen Mai in Belgien: Dort soll Mehdi Nemmouche im Jüdischen Museum in Brüssel vier Menschen erschossen haben. Zuvor soll der französisch-algerische Dschihadist in Syrien gekämpft haben.

Bosbach und andere Unionspolitiker wollen härtere Regeln gegen zwei verschiedene Gruppen: ausländische Islamisten in Deutschland und deutsche Staatsbürger, die nach einem "Einsatz" an der Seite von militanten Kämpfern zum Beispiel in Syrien oder im Irak in die Bundesrepublik zurückkehren.

Schnellere Ausweisung von Ausländern?

Bei ausländischen Islamisten fordern die Politiker: Möglichst schnell raus aus Deutschland. "Wer im syrischen Bürgerkrieg mit Terroristen zusammen kämpft, der verwirkt sein Aufenthaltsrecht", sagte Armin Laschet, CDU-Vorsitzender in Nordrhein-Westfalen, dem Westdeutschen Rundfunk. Er will strengere Gesetze gegen Ausländer, die sich strafbar gemacht haben.

In die gleiche Kerbe schlägt auch Bosbach. Er verlangt eine Verschärfung des Gesetzes, um Ausländer, die Straftaten begangen haben, schneller ausweisen zu können. Bosbach möchte, dass eine Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis reicht, damit Deutschland einen straffällig gewordenen Ausländer abschieben kann. Bisher liegt die Hürde bei drei Jahren. Außerdem müssten Menschen ausgewiesen werden, die Gewalt bei der Verfolgung von religiösen und nicht nur wie bisher politischen Zielen anwenden, sagte Bosbach der "Berliner Zeitung".

Wolfgang Bosbach Foto: Maurizio Gambarini (dpa)
Innenpolitiker Bosbach: Hart gegen Islamisten durchgreifenBild: picture-alliance/dpa

Reiner Populismus?

"Das ist reiner Populismus", kritisiert der Frankfurter Rechtsanwalt Reinhard Marx. Der Fachmann für Aufenthaltsrecht erklärt, dass im Gesetz bereits seit 2004 die sogenannte Tatsachen-gestützte Ausweisung verankert ist. Sie gilt den Angaben zufolge für Personen, die nachweislich einer terroristischen Vereinigung angehören oder eine solche Gruppierung unterstützen beziehungsweise unterstützt haben.

"Für die Fälle, um die die Diskussion losgetreten wurde, ist doch alles da", sagt Marx der DW. Die Frage, ob eine dreijährige oder eine einjährige Haftstrafe von Nöten sei, um jemanden auszuweisen, hält der Jurist im Falle der Islamisten in Deutschland für irrelevant. Schließlich müsse bei der Tatsachen-gestützten Ausweisung überhaupt keine Straftat vorliegen.

Die Regelung, die Bosbach vorschlägt, ziele "auf völlig andere Gruppen, die hiermit gar nichts zu tun haben", sagt Marx. "Damit trifft man alle jugendlichen Ausländer, die hier sind und Probleme bekommen beim Erwachsen werden."

Schwierige Gesetzeslage bei deutschen Staatsbürgern

Islamisten, die deutsche Staatsbürger sind, kann man zwar nicht ausweisen. Aber Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, hat schon andere Pläne für die fundamentalistischen Kämpfer, die aus Syrien oder dem Irak zurückkehren. "Unser Ziel muss es sein, ihre Wiedereinreise zu verhindern", sagte er der Zeitung "Die Welt".

Armin Laschet - Foto: Revierfoto
CDU-Vize Laschet: Zurückgekehrte Islamisten sollten pausenlos überwacht werdenBild: picture-alliance/dpa

Und auch Armin Laschet von der CDU forderte, dass man Deutsche, die sich mit Terrororganisationen wie dem "Islamischen Staat" verbrüderten, nicht zurück ins Land lassen dürfe: "Da brauchen wir noch mehr Härte des Staates, sonst holt uns irgendwann der Terror auch hier in Deutschland ein."

Allerdings gibt es dabei einen Haken: Einem deutschen Staatsbürger darf der Staat die Einreise zurück in die Heimat nicht verweigern, erklärt Jurist Reinhard Marx. Man müsse also früher ansetzen. "Die Ausreise darf man verhindern, das ist nach dem Passgesetz geregelt", sagt Marx. Sollte es dafür zu spät sein, bleibt noch die Möglichkeit der Überwachung. Laschet spricht von einer "ständigen Beobachtung" der Islamisten, die aus dem Dschihad nach Deutschland zurückkommen.