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Datensammelwut auf dem Prüfstand

8. April 2014

Ist die verdachtslose, viele Monate lange Speicherung von Milliarden Telefon- und Internetdaten eine Grundrechtsverletzung? Die Antwort auf diese Frage gibt an diesem Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

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Server und Datenkabel (Foto: dapd)
Bild: dapd

Befürworter und Kritiker der sogenannten Vorratsdatenspeicherung blicken mit Spannung nach Luxemburg: Dort urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Dienstag über die Frage, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, dass Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken ohne besonderen Anlass gespeichert werden. Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekom-Firmen solche Daten bis zu zwei Jahre aufbewahren, um Ermittlern bei der Aufklärung schwerer Verbrechen zu helfen.

"In vollem Umfang unvereinbar"

Diese Praxis ist in der Europäischen Union äußerst umstritten. Im Dezember vergangenen Jahres war ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden. Seiner Ansicht nach verletzt die Richtlinie das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens. Zudem sei die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig lang.

An solche Gutachten sind die EuGH-Richter zwar nicht gebunden - sie folgen ihnen jedoch in vielen Fällen.

"Bürger unter Generalverdacht"

Das Urteil wird auch den Weg weisen für eine gesetzliche Regelung in Deutschland. Derzeit gibt es keine - das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie gekippt. CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zügig auszuarbeiten. Auf EU-Ebene will die Koalition laut Vertrag "auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken".

Kritiker halten auch die abgeschwächten Gesetzespläne der großen Koalition für viel zu weitreichend. "Jeder Bürger würde unter Generalverdacht gestellt", kritisierte etwa die deutsche Europaabgeordnete Nadja Hirsch (FDP).

wa/det (epd, dpa)