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Mildes Urteil?

26. Juli 2010

Die deutsche Anwältin Silke Studzinsky vertritt im Auftrag des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) die Opfer in den Rote- Khmer-Prozessen in Kambodscha. DW-WORLD.DE hat mit ihr gesprochen.

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Die deutsche Anwältin Silke Studzinsky (Foto:dpa)
Silke Studzinsky hat den Prozess gegen Kaing Guek Eav beobachtetBild: picture alliance / dpa

DW-WORLD.DE: Frau Studzinsky, Kaing Guek Eav, auch "Duch" genannt, ist eine Schlüsselfigur des Terrorregimes. Er war Chef des Regimegefängnisses; über 15.000 Menschen sind dort umgekommen. Jetzt ist er zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Ist das eine angemessene Strafe?

Kaing Guek Eav vor Gericht in Phnom Penh (Foto:ap)
Kaing Guek Eav vor Gericht in Phnom PenhBild: AP

Silke Studzinsky: Die Opfer, die in diesem Prozess als Nebenkläger aufgetreten sind, halten diese Strafe für nicht angemessen und nicht ausreichend. Sie kritisieren auch, dass Strafmilderungsgründe wie seine Entschuldigungen und Äußerungen, dass er bereut, berücksichtigt worden sind, obwohl er am letzten Tag beantragt hat, freigesprochen und freigelassen zu werden. Und das ist natürlich schwer miteinander zu vereinbaren, so dass die Entschuldigungen von Seiten der Opfer in diesem Prozess nicht als ernsthafte Entschuldigungen gewertet werden.

Erst sollte er ja 35 Jahre Haft bekommen, doch dann hat das Tribunal die Strafe noch auf 30 Jahre verkürzt. Warum?

Das Tribunal hat in der Urteilsbegründung erklärt, dass die Strafe eigentlich "lebenslänglich" hätte lauten müssen. Doch diese Strafe musste das Gericht reduzieren wegen einiger Strafmilderungsgründe. Dazu gehörte, dass er strafrechtliche Verantwortung übernommen hat, dass er sich entschuldigt hat bei den Opfern, dass er teilgeständig ist und mit der Strafverteidigungskammer zusammengearbeitet hat.

Was genau wurde dem Angeklagten vorgeworfen?

Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Angeklagt war er auch wegen Mord und Folter nach dem kambodschanischen Strafgesetzbuch. Das Gericht hat ihn allerdings nicht wegen dieser nationalen Verbrechen verurteilt und ist da nicht zu einer Entscheidung gekommen - da war man sich uneinig.

Das Khmer-Regime ist nun schon fast 35 Jahre her. Warum hat es so lange gedauert, bis nun endlich einer der Verantwortlichen verurteilt wurde?

Da spielen verschiedene Gesichtspunkte eine Rolle. Lange hat Krieg geherrscht in Kambodscha. Es gab kein funktionierendes Gerichtssystem. Zwei Drittel der Zeit ist diesen Umständen geschuldet. Die letzten knapp zehn Jahre wurden mit den lang andauernden Verhandlungen zwischen den Vereinten Nationen und der kambodschanischen Regierung verbracht - Verhandlungen, die so schwierig waren, dass es lange gedauert hat vom Antrag, ein Tribunal einzurichten, bis schließlich ein Gericht etabliert war.

Wie interessiert sind die Kambodschaner? Haben viele den Prozess verfolgt?

Die Urrteilsverkündung wurde auf allen kambodschanischen Fernsehkanälen übertragen. Die Kambodschaner sind sehr interessiert an diesem Verfahren. Das hat sich sehr verändert im Laufe der Zeit vom Beginn des Prozesses bis jetzt, da einfach sehr viel mehr Kenntnis über das Gericht existiert und auch sehr viel mehr Interesse besteht, den Prozess zu verfolgen.

Bis zu zwei Millionen Menschen sind dem Terrorregime der Roten Khmer (1975-1978) zum Opfer gefallen (Foto:ap)
Bis zu zwei Millionen Menschen sind dem Terrorregime der Roten Khmer (1975-1978) zum Opfer gefallenBild: AP

Wie zufrieden sind Ihre Mandanten mit diesem Urteil?

Unsere Mandanten sind nicht zufrieden, und zwar aus verschiedenen Gründen: Zum einen erscheint ihnen die Strafhöhe nicht ausreichend. Dann kritisieren sie, dass Strafmilderungsgründe berücksichtigt worden sind, die nicht mehr zu rechtfertigen seien bei jemandem, der einen Freispruch beantragt hat. Also, man kann nicht "strafmildernd" berücksichtigen, dass jemand strafrechtliche Verantwortung übernimmt, der gleichzeitig sagt: "Ich möchte freigesprochen werden". Das konterkariert sich. Und dann sind zwei Entschädigungen gewährt worden. Eine der Entschädigungen ist, dass die Namen der Nebenkläger in das Urteil aufgenommen werden. Die zweite ist, dass es eine Zusammenstellung aller Entschuldigungen und Reuebekenntnisse des Angeklagten gibt, die dann auf die Homepage des Gerichts gestellt werden soll. Das sind Entschädigungen, die weit hinter dem zurückbleiben, was die Nebenkläger wollten.

Es sind ja noch weitere vier Anführer des Rote-Khmer-Regimes angeklagt. Wann wird da das Urteil fallen?

Das ist noch lange hin. Wir erwarten in dem Verfahren spätestens Mitte September die Anklageschrift, und ich rechne nicht mit einem Prozessbeginn vor 2011.

Die Fragen stellte Miriam Klaussner.
Redaktion: Thomas Latschan