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Das neue Urheberrecht - <br>Was erlaubt ist und was nicht

Andreas Noll22. September 2003

Das neue Urheberrecht gilt: DW-WOLRD klärt auf, was zukünftig illegal ist - und was nicht.

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Vorerst gerettet: Privatkopien auf CD-ROMsBild: Bilderbox

Urhebergesetz verbietet den Anwendern, jegliche "wirksame technische Maßnahme" (Kopierschutz) zu umgehen, mit der Audio-CDs und DVDs geschützt werden.

Keine Tricks mehr

Das Verbot bezieht sich nicht nur auf ausgefeilte Kopierprogramme zum Knacken der bekannten Mechanismen, sondern auch auf die einfachen Tricks der Privatanwender. War es bislang legal, den Kopierschutz auf Musik-CDs mit einem Etikett oder einem schwarzen Strich an der richtigen Stelle der CD zu "deaktivieren" und sich auf diese Weise eine Privatkopie der CD zu brennen, so ist dies zukünftig verboten.

Wer trotzdem nicht auf seine Privatkopie verzichten möchte, dem bleibt die Kopie auf MiniDisc, Kassette oder die Möglichkeit, die Hifi-Anlage mit dem Computer zu verbinden, weil die Kopierschutzmechanismen ihre Wirkung nur auf Computer-CD-Playern (CD-ROM-Playern) entfalten.

Ab 1. November: Kennzeichnungspflicht für CDs

Für alle Hersteller von CDs und DVDs gilt ab 1. November 2003 eine besondere Kennzeichnungspflicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auf den Produkten deutlich angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen wurden oder nicht.

Weil das Umgehen von Kopierschutzmechanismen verboten ist, müssen viele Hersteller von Kopiersoftware spätestens zum Stichtag den Verkauf ihrer Produkte einstellen. Dies gilt besonders für den Bereich des CD-Brennens, da dort die Programme bei 1:1-Kopien kaum unterscheiden können, ob die gebrannte CD kopiergeschützt ist oder nicht. Bei DVDs ist dies einfacher: Hier kann der Kopierschutz von der Software erkannt werden. Neu verkaufte DVD-Kopierprogramme können daher auch nur von nicht-geschützten DVDs eine Privatkopie erstellen. (Hinweis: nur ein geringer Teil der DVDs ist ohne Kopierschutz.)

Privatkopie erlaubt, aber...


Grundsätzlich gilt, dass die Privatkopie gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist – aber nur, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen werden muss. Verboten ist auch die Kopie aus "offensichtlich illegalen Quellen". Offensichtlich illegal wäre beispielsweise ein heruntergeladener Song aus einer Tauschbörse im Internet. Ein solcher Song darf nicht auf ein Speichermedium übertragen beziehungsweise kopiert werden.

Das unrechtmäßige Anfertigen digitaler Kopien, die nicht für den Privatgebrauch bestimmt sind, können mit empfindlichen Geldstrafen oder ein bis drei Jahre Gefängnis geahndet werden.