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Dürrenmatt-Witwe verliert Prozess

5. April 2005
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Die Dürrenmatt-Witwe Charlotte Kerr muss sich Schilderungen der Beerdigung ihres Mannes weiter gefallen lassen. Sie unterlag am Dienstag vor dem Landgericht Berlin mit ihrer Klage gegen den Schweizer Autor Hugo Loetscher. Die in dessen Buch "Lesen statt klettern. Aufsätze zur literarischen Schweiz" veröffentlichten Beschreibungen seien der Kunst zuzurechnen und fielen damit unter die Kunstfreiheit, urteilte das Gericht. Eine Berufung ist zulässig.
Kerr hatte Loetscher bei Strafandrohung von 50.000 Euro verklagt, bestimmte Passagen seines Buches nicht mehr zu wiederholen. Die Witwe des 1990 gestorbenen Dramatikers Friedrich Dürrenmatt machte unter anderem eine schwere Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend. Loetschers Schilderungen hätten sie zutiefst in ihrer Würde gekränkt, sagte Kerr. Die Richter ordneten Loetschers Arbeit dagegen der Kunst zu und wiesen die Klage nach Angaben einer
Sprecherin ab.