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Dürfen die das?

Peter Stützle22. Februar 2008

Dürfen Millionäre Steuern hinterziehen? Natürlich nicht. Aber darf der deutsche Geheimdienst Daten über Steuerhinterzieher aus dem Ausland beschaffen? Darüber wurde in Berlin heftig gestritten. Und nicht nur darüber.

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Bild: DW
Fernschreiber Autorenfoto, Peter Stützle

Einige Bundestagsabgeordnete waren in den letzten Tagen richtig sauer. Sie sind Mitglieder im streng geheimen Parlamentarischen Kontrollgremium. Ihre Aufgabe ist es, die deutschen Geheimdienste zu überwachen, ob sie auch immer nach Recht und Gesetz agieren. Diese Abgeordneten haben aus der Zeitung erfahren, dass der Auslandsgeheimdienst BND einem Informanten brisante Daten über deutsche Steuerhinterzieher abgekauft hat, die Milliardenbeträge in Liechtenstein angelegt hatten. Das hätten die parlamentarischen Kontrolleure gern vorab erfahren. Vor allem die von der Opposition, weshalb sie jetzt eine Reform des Kontrollgremiums fordern, um ihm mehr Macht gegenüber der Regierung zu verleihen.

Was dürfen Geheimdienste?

Aber nicht nur über den Zeitpunkt der Information gab es Streit. Sehr viel wichtiger war die Frage, ob der Bundesnachrichtendienst das, was er zur Freude des Finanzministers und aller ehrlichen Steuerzahler getan hat, auch hätte tun dürfen. Seine Aufgabe ist die Abwehr äußerer Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland, wozu neben einer möglichen Bedrohung durch andere Mächte auch die durch Terrorismus oder Organisierte Kriminalität zählt, aber eindeutig nicht die Bedrohung der Staatskasse durch Steuerflüchtige.

Inzwischen haben die Verantwortlichen der Regierung dem Parlamentarischen Kontrollgremium Rede und Antwort gestanden, und obwohl alles streng geheim ablief: Die größten Bedenken scheinen doch ausgeräumt zu sein. Nach allem, was öffentlich bekannt wurde, hat jemand die inkriminierenden Informationen aus einer Liechtensteiner Bank dem Bundesnachrichtendienst angeboten, der daraufhin die Steuerfahndung informierte. In deren Auftrag kaufte der BND dann die Informationen und reichte sie weiter. Da dies Amtshilfe und keine eigenständige Ermittlung gewesen sei, habe der BND seine Kompetenzen nicht überschritten, so die vorherrschende Einschätzung.

… und was dürfen Sozialdemokraten?

Die oppositionellen Liberalen sehen dennoch nicht alle Zweifel ausgeräumt. Ihre Kritik äußern sie in wohlgesetzten Worten, um als wirtschaftsnahe "Partei der Besserverdienenden“ nur ja nicht in den Verdacht zu kommen, sie wollten vermögende Steuerhinterzieher schützen. Sie sehen sich als die letzten Hüter rechtsstaatlichen Prinzipien; die Linken dagegen, die sonst argwöhnisch über die Geheimdienste wachten, sei gegen reiche Steuersünder auf einmal jedes Mittel recht.

In der Bundestags-Debatte über die Liechtenstein-Affäre nahm die Sache noch überraschendere innenpolitische Wendungen. Da wiesen die einen darauf hin, dass in der CDU-Spendenaffäre, die Helmut Kohl den Parteivorsitz gekostet hatte, auch Geldbewegungen über Liechtenstein eine Rolle gespielt hatten. Die anderen rieben der Linkspartei Millionen ihrer Vorgängerin, der DDR-Staatspartei SED, unter die Nase, die in Steueroasen wie Liechtenstein verschollen sind. Das war natürlich auch eine gute Gelegenheit, kurz vor der Bürgerschaftswahl in Hamburg in Erinnerung zu rufen, was das doch für eine Partei sei, mit der die Sozialdemokraten womöglich gemeinsame Sache machen wollen. Von der Frage, was Geheimdienste dürfen, zu der Frage zu kommen, was Sozialdemokraten dürfen - so was schaffen Politiker. Und so was dürfen die auch!