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Gericht: Adam und Eva bleiben in Amerika

23. August 2016

Im Mittelpunkt eines Kunstkrimis aus den USA stehen Adam und Eva, die ein zweiteiliges Altarbild von Lucas Cranach dem Älteren zieren. Ihr Verbleib erzählt ein aufregendes Stück Weltgeschichte.

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Adam und Eva auf Altarbildern von Lucas Cranach d.Ä. (c) Public Domain

Adam und Eva stehen nackt und lebensgroß im Garten Eden. Ihre Scham ist bereits von einem Feigenblatt verdeckt. Beide halten die verbotene Frucht in der Hand und schauen betroffen zu Boden. Die teuflische Schlange hat ihr Werk getan. Lucas Cranach der Ältere (1472-1553) hielt die Szene für ein zweiteiliges Altarbild fest. Gut 500 Jahre ist das her. Heute hängen die Gemälde des Renaissance-Künstlers im Museum der kalifornischen Norton Simon Kunststiftung - mit gerichtlichem Segen und entgegen der Besitzansprüche einstiger jüdischer Vorbesitzer.

Spannender kann der Weg von Kunst kaum sein: Revolutionen, Kriege, Raubzüge, Enteignungen, juristische Scharmützel und so manchen Umzug mussten Cranachs Adam und Eva ertragen, bevor sie wohlbehalten und – wie es scheint, dauerhaft – in die Obhut der US-Stiftung gelangten. Denn wie die "Los Angeles Times" berichtet, wies jetzt ein Gericht in Kalifornien die Forderung der Erbin des Kunsthändlers Jacques Goudstikker, Marei von Saher, ab, das Altarbild an die Familie zurückzugeben. Die Norton Simon Art Foundation in Pasadena sei der rechtmäßige Besitzer der Bilder, urteilte der Richter an dem Bezirksgericht in Los Angeles.

Lucas Cranach der Ältere im Selbstbildnis (Foto: picture-alliance/dpa)
Selbstbildnis von Lucas Cranach dem ÄlterenBild: picture-alliance/dpa

Jüdische Alteigentümer gehen leer aus

Die jüdische Familie habe sich vor Generationen bewusst gegen eine Rückführung der Kunstwerke entschieden, begründete er seine Entscheidung. Ein ungewöhnlicher Spruch, denn in anderen Fällen von Raubkunst wurden die Werke zumeist an die Erben ihrer jüdischen Vorbesitzer zurückgegeben. Freilich ist die Lage diesmal komplizierter.

Wie aus den Gerichtsakten hervorgeht, hatte der Nazi-Reichsmarschall Hermann Göring die Familie des auf der Flucht verstorbenen Kunsthändlers Jacques Goudstikker aus Amsterdam 1940 zum Verkauf dieser und anderer Bilder gezwungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gaben die Alliierten die Raubkunst an die Niederlande zurück. Die Familie Goudstikker entschied damals, die Werke nicht zurückzufordern. Niederländischem Recht zufolge hätte sie dafür die von Göring erhaltene Summe zurückzahlen müssen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Sowjets beschlagnahmten Familienbesitz

Nach dem Verstreichen der Rückforderungsfrist wurden die Gemälde also der niederländischen Regierung übergeben. Hier beginnt - laut der "Los Angeles Times" - eine zweite mutmaßliche Kunstraubgeschichte, diesmal um die russische Adelsfamilie Stroganoff. So habe der russischstämmige George Stroganoff-Scherbatoff aus dem US-Bundesstaat Connecticut in den 1960er Jahren angegeben, die Gemälde seien nach der Russischen Revolution von 1917 von den Sowjets aus seinem Familienbesitz beschlagnahmt worden. Von ihnen soll Jacques Goudstikker die Bilder 1931 auf einer Auktion in Berlin gekauft haben.

Das Gebäude des Norton Simon Museums in Pasadena, Kalifornien. (Foto: picture-alliance/AP Photo/J. Antczak)
Das Norton Simon Museums in PasadenaBild: picture-alliance/AP Photo/J. Antczak

Stroganoff-Scherbatoff bat, wie die Zeitung berichtet, um deren Rückgabe. Die Regierung in Den Haag erkannte die Familie Stroganoff als rechtmäßigen Besitzer an und händigte das zweiteilige Altarbild an sie aus. 1970/71 verkaufte die russische Familie das Werk an die Norton Simon Kunststiftung. Einer von der Zeitung zitierten Schätzung zufolge soll Cranachs Werk bis zu 24 Millionen Dollar (21 Millionen Euro) wert sein.

Der Cranach-Krimi geht weiter

Das Museum freut sich über das Gerichtsurteil. "Die Entscheidung des Gerichts ist in der Sachlage begründet", sagte die Norton Simon-Kunststiftung in einer Stellungnahme gegenüber dpa. "Wir stellen die Tafeln seit 1971 fast kontinuierlich aus und werden dafür sorgen, dass sie auch in der Zukunft der Öffentlichkeit zugänglich bleiben." Die Anwälte Sahers sagten hingegen, ihre Klientin sei von der Entscheidung "enttäuscht". Der "Los Angeles Times" zufolge will sie Berufung gegen das Urteil einlegen. So könnte Cranachs Altarbild am Ende doch noch einmal umziehen müssen. Der Krimi um den Sündenfall geht womöglich weiter.

Lucas Cranach der Ältere gilt als einer der bedeutendsten deutschen Maler und Grafiker der Renaissance. Er war ab 1505 Hofmaler am kursächsischen Hof unter Friedrich dem Weisen, Johann dem Beständigen und Johann Friedrich dem Großmütigen. Wie viele Künstler quer durch die Jahrhunderte variierte er das Adam und Eva-Motiv mehrfach. Eine Fassung hängt heute in den Uffizien in Florenz, eine andere, sehr ähnliche im Kunsthistorischen Museum in Wien.

sd/pg (dpa/ap)