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Chronik des Mannesmann-Verfahrens

22. Juli 2004

Mit dem Mannesmann-Prozess geht eines der spektakulärsten deutschen Wirtschaftsverfahren zu Ende. Eine Chronologie der wichtigsten Etappen des Prozess:

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Erleichterung nach ProzessendeBild: AP

3. Februar 2000 - Vodafone und Mannesmann einigen sich.

7. März 2000 - Mannesmann-Chef Klaus Esser gerät wegen seiner Rekordabfindung in Höhe von damals fast 60 Millionen Mark ins Visier der Justiz. Zwei Rechtsanwälte erstatten Anzeige gegen Esser wegen des Verdachts der Untreue.

12. März 2001 - Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf weist die Staatsanwaltschaft an, gegen Esser und Mitglieder seiner Führungsmannschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und anderer Vorwürfe einzuleiten.

20. August 2001 - Die Staatsanwaltschaft weitet ihre Ermittlungen zu etwaigen Unregelmäßigkeiten bei der Mannesmann-Übernahme aus. Wegen des Verdachts der Untreue oder der Beihilfe dazu ermittelt die Anklagebehörde nun auch gegen den damaligen IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und das Deutsche-Bank-Vorstandsmitglied Josef Ackermann, die im Mannesmann-Aufsichtsrat saßen.

21. Januar 2004: Der Mannesmann-Prozess beginnt. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann zieht mit seinem Sieges-Zeichen den Zorn der Öffentlichkeit auf sich. Auch seine Kritik am Verfahren wird ihm als Arroganz ausgelegt.

2. Februar 2004: Auf der Bilanzpressekonferenz der Deutschen Bank entschuldigt sich Ackermann für seine Geste.

26. Februar 2004: Einer der Hauptzeugen des Prozesses, Canning Fok, wird per Videovernehmung aus Hongkong zugeschaltet. Er bescheinigt den Angeklagten, insbesondere Klaus Esser, korrektes Verhalten.

25. März 2004: Auftritt des früheren Vodafone-Chefs Chris Gent: Nach seinen Aussagen waren die Bonuszahlungen für den Ausgang des Übernahmekampfes zwischen Mannesmann und Vodafone unerheblich.

31. März 2004: Das Landgericht zieht mit einem Rechtsgespräch Zwischenbilanz: Bislang seien keine Straftaten erkennbar, erklärt die Richterin. Alle Angeklagten könnten nach vorläufigem Stand mit einem Freispruch rechnen.

21. April 2004: Mit einer Flut von neuen Beweisanträgen kämpfen die Staatsanwälte gegen die sich abzeichnenden Freisprüche. Sie werden zum großen Teil abgewiesen.

16. Juni 2004: Das Landgericht beendet die Beweisaufnahme, der Mannesmann-Prozess geht in die Schlussphase.

30. Juni 2004: Die Staatsanwälte zeigen sich in ihren Plädoyers von der Schuld der sechs Angeklagten überzeugt und fordern Haftstrafen zwischen einem Jahr und drei Jahren.

14. Juli 2004: Die Verteidiger beantragen Freisprüche für alle Angeklagten. Diese beteuern in ihren Schlussworten nochmals ihre Unschuld.

22. Juli 2004: Alle Angeklagten werden freigesprochen. (mik)