1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Sozialismus adé?

Danhong Zhang 4. März 2007

Seit 2004 schützt die chinesische Verfassung das Privateigentum. Die Jahrestagung des Volkskongresses soll ein Gesetz über das Eigentum an Dingen beschließen. Doch Chinas Linke läuft Sturm.

https://p.dw.com/p/9wvU
Abgeordnete des Nationalen Volkskongresses 2006 erheben sich zur Nationalhymne. Oben Flaggen und Wappen. (Quelle: AP)
Die Abgeordneten des Volkskongresses haben ein besonders strittiges Thema zu beratenBild: AP

Egal, ob das so genannte "Sachenrecht" den Nationalen Volkskongress passiert oder nicht, einen Platz in der Geschichte hat es bereits sicher. Noch nie wurde ein Gesetzentwurf so oft geändert - in insgesamt sieben Lesungen wurde fünf Jahre lang an dem Gesetz gefeilt. Im Juli 2005 wurde der Entwurf zum Sachenrecht für öffentliche Diskussionen freigegeben - ein Novum in der Justizgeschichte Chinas.

Prompt folgte ein offener Brief von Gong Xiantian, einem Rechtsprofessor an der Peking-Universität, der das Sachenrecht scharf angriff und dadurch den Plan der Regierung, die Vorschriften bereits im März 2006 vom Volkskongress absegnen zu lassen, durchkreuzte.

Ein einziger Brief konnte eines der wichtigsten Reformvorhaben der Regierung stoppen - für Robert Heuser, Professor an der Kölner Universität und Experte für das chinesische Rechtswesen, ist dies ein einmaliger Vorgang. Seiner Ansicht nach agiert Gong Xiantian nicht als Individuum, sondern gebe einer parteiinternen Strömung Ausdruck, nach deren Meinung die Reform zu sehr die Position des Privateigentums in den Vordergrund stellt. "Offenbar wollen das einige Leute nicht", so Heuser.

"Schutz des legal erworbenen Privateigentums"

Ein chinesicher Investor vor einer Kurstafel in der Shanghaier Börse (Quelle: AP)
Die Schere zwischen Arm und Reich klafft auch im sozialistischen China weit auseinanderBild: AP

Diese Gruppen wollen vor allem verhindern, dass durch zweifelhafte Privatisierungspraktiken angehäuftes Vermögen im Nachhinein legalisiert wird. Als Geste des Entgegenkommens hat der Rechtsausschuss des Parlaments die Kernaussage des Gesetzes geändert. Statt "Schutz des Privateigentums" heißt es jetzt "Schutz des legal erworbenen Privateigentums". Robert Heuser hält diese Ergänzung eigentlich für überflüssig, da eine Rechtsordnung immer nur Rechtmäßiges schütze. Allerdings sei die Umwälzung vom Staats- zum Privateigentum mit herkömmlichen rechtlichen Mitteln nicht messbar. Der Experte vermutet daher: "Das Sachenrecht will in die Zukunft wirken."

Aber auch in Zukunft gehören Grund und Boden dem Staat und dem Kollektiv. Das Land bleibt also auch nach der Verabschiedung des Sachenrechts unveräußerlich. Den orthodoxen Kommunisten reicht das jedoch bei weitem nicht aus. Sie appellierten in einem offenen Brief an den Nationalen Volkskongress und das Politbüro, die weitere Privatisierung der Staatsunternehmen zu stoppen.

Orthodoxe Kommunisten: Reform ist verfassungswidrig

Einer ihrer Wortführer ist Han Deqiang, Wirtschaftsprofessor aus Peking. Seiner Meinung nach verstößt die Reform der Staatsunternehmen gegen die Verfassung. "Wir meinen sogar, dass die Reform- und Öffnungspolitik verfassungswidrig ist", so Han Deqiang. Nehme man die Verfassung ernst, nach der das "Ausbeutungssystem" abgeschafft werden muss, sei schon die Anfang der 80er-Jahre eingeführte Politik der Koexistenz von Plan- und Marktwirtschaft nicht verfassungskonform.

Eine chinesiche Arbeiterin sortiert Fäden vor einer Webmaschine in einer privaten Weberei (Quelle: AP)
Viele chinesischen Wirtschaftsbetriebe befinden sich bereits in PrivatbesitzBild: AP

Der offene Brief wurde im Internet bereits von über 3000 Menschen unterschrieben, darunter prominenten Wissenschaftlern und pensionierten, hohen Funktionären. Der Zeitpunkt für die Generalabrechnung mit der Reformpolitik ist gut gewählt, da das rasante Wachstum zu vielen Verwerfungen geführt hat. Das große Gefälle zwischen Arm und Reich birgt eine immer größere soziale Sprengkraft. Populistische Aussagen wie die vom Bettelstab und der Villa, die nicht gleichermaßen geschützt werden könnten, finden unter diesen Bedingungen Beifall unter Reformverlierern und Reformgegnern.

Mit dem neuen Gesetz zum Sachenrecht hat das alles nach Meinung des China-Experten Robert Heuser aber nichts zu tun: "Die Aufgabe des Sachenrechtes ist begrenzt. Die Aufgabe des Sozialstaates, soziale Gerechtigkeit zu schaffen, ist ein anderes Thema."