Bundeswehrverband: Parlament muss über Wehrpflicht entscheiden, nicht die Gerichte
22. April 2004
Das vom Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch verkündete Urteil zur Wehrgerechtigkeit erhöhe den Druck auf die Politik. "Das muss nicht vor den Gerichten entschieden werden, sondern vom Parlament." Das sagte der Vorsitzende des deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst Bernhard Gertz, im Interview mit DW-RADIO. Der Bundestag müsse sich die Frage stellen, "ob man für den Gedanken des Heimatschutzes stärkere Komponenten ausbringen will oder ob man den Weg geht, die Wehrpflicht auszusetzen", so Gertz im deutschen Auslandsrundfunk. Gesetzgeber und Gerichte müssten mit abwägen, "dass die Bundeswehr nur einen begrenzten Bedarf hat und Wehrpflichtige nicht in einem Umfang einziehen kann, der ihren Bedarf bei weitem übersteigt."
Es sei "zweifelhaft", ob die weit reichenden Ausnahmeregelungen bei der Heranziehung von Wehrpflichtigen mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Die Heranziehung zu einem Pflichtdienst sei ein so tiefer "Eingriff in Freiheitsrechte junger Männer, dass die Tatsache, dass ein erheblicher Teil eines Jahrgangs überhaupt keinen Dienst leistet, in der Tat zweifeln lassen muss, ob das Ganze mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren ist". Eine vollständige Wehrgerechtigkeit allerdings "konnte es in der Vergangenheit nie geben und hat es nicht gegeben", so der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes in der Deutschen Welle.
22. April 2004
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