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Kein Stopp für Tornados

30. März 2007

Die Planungen für den Einsatz von Bundeswehr-Tornados in Afghanistan gehen ungehindert weiter. Den Antrag der Linkspartei, den Einsatz zu stoppen, hat das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

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Tornado-Flugzeug der Bundeswehr, Archivbild, AP
Sechs Tornados und bis zu 500 Soldaten werden nach Afghanistan verlegt.Bild: AP

Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag einen Eilantrag der Linksfraktion gegen die Entsendung der Flugzeuge ab. Allerdings setzte der Zweite Senat des Gerichts überraschend bereits für den 18. April eine mündliche Verhandlung an. Erst dann wird der eigentliche Inhalt der Klage Gegenstand der Verhandlungen sein: Die Frage, ob der Einsatz noch vom ursprünglichen NATO-Vertrag gedeckt ist. Erst danach werden die Richter endgültig entscheiden.

Linksfraktion: "NATO-Vertrag überdehnt"

Die Linksfraktion hatte in Karlsruhe einen sofortigen Stopp des vom Bundestag beschlossenen Einsatzes der Tornado-Flugzeuge in Afghanistan beantragt. Fraktionschef Oskar Lafontaine hatte argumentiert, mit dem Einsatz in Afghanistan werde gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem sei der NATO-Vertrag in einem Maße überdehnt, das nicht mehr zu verantworten sei. Die NATO sei laut Vertrag als Verteidigungsbündnis angelegt und solle nur das Gebiet ihrer Mitgliedsländer verteidigen. Beide Grundsätze würden in Afghanistan verletzt. Vor allem der Anti-Terrorkampf sei vom NATO-Vertrag nicht gedeckt. Bis zur Entscheidung sollte der vom Bundestag am 9. März 2007 gebilligte Einsatz gestoppt werden, hatte die Linksfraktion beantragt.

Richter des Zweiten Senats, AP
Richter des Zweiten SenatsBild: AP

Mündliche Verhandlung am 18. April

Das Gericht begründete die Ablehnung des Eilantrages damit, dass der Linksfraktion kein schwerer Nachteil drohe, wenn sie bis zu einer Entscheidung über die eigentliche Klage abwarten müsse. Sollte es, wie es in der Klage heißt, tatsächlich zu einer schleichenden Umwandlung des NATO-Vertrags von einem Verteidigungsbündnis in ein "offensives Bündnis für globale Interventionen" gekommen sein, dann wäre diese Entwicklung jedenfalls nicht irreversibel, argumentierten die Karlsruher Richter. Die Bundesregierung wäre dann verpflichtet, "einer solchen unzulässigen Fortentwicklung des NATO-Vertrags entgegenzuwirken".

Bilder für Kampf gegen die Taliban

Der Bundestag hatte am 9. März mit breiter Mehrheit die Ausweitung des Afghanistan-Einsatzes beschlossen. Demnach sollen sechs Tornado-Aufklärungsflugzeuge und bis zu 500 zusätzliche deutsche Soldaten nach Afghanistan entsandt werden. Die Jets sollen auf Anforderung der Nato ab April Aufklärungsfotos aus ganz Afghanistan liefern. Es soll sich dabei ausschließlich um die Lieferung von Bildern von Taliban-Stellungen für Angriffe der im Süden Afghanistans kämpfenden Internationalen Schutztruppe ISAF handeln. An Kampfeinsätzen sollen sie sich nicht beteiligen, obwohl sie auch dafür ausgerüstet sind. Kritiker sehen darin eine direkte Kriegsbeteiligung. (vem)