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Bundestag debattiert Lissabon-Urteil

1. Juli 2009

Parteiübergreifend haben die Bundestagsfraktionen sich darauf geeinigt, noch vor der Bundestagswahl mit einem Gesetz auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag zu reagieren.

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Der EU-Reformvertrag von Lissabon (Foto: AP)
Thema der Bundestagsdebatte: Der EU-Reformvertrag von LissabonBild: AP

Dieses Gesetz soll die Mitwirkungsrechte des deutschen Gesetzgebers an der EU-Gesetzgebung klar definieren, lautete der Tenor der Bundestagsdebatte am Mittwoch (01.07.2009) in Berlin. So würde der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags in Deutschland nichts mehr im Wege stehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass der EU-Reformvertrag von Lissabon mit dem deutschen Grundgesetz grundsätzlich vereinbar ist, Bundestag und Bundesrat sollen jedoch noch vor der Ratifizierung mehr Mitsprache bei der Übertragung von Rechten an die EU bekommen.

Gesetze mitgestalten statt nur abnicken

"Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Es hat Europa in den Bundestag geholt, das ist wichtig", sagte Gregor Gysi von der Fraktion die Linke, die unter anderem den EU-Reformvertrag dem deutschen Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorlegte. Das diskutierte Begleitegesetz könnte seiner Meinung nach die Akzeptanz für die Europäische Union in der Bevölkerung erhöhen. Welche Aufgaben in Zukunft im politischen Geflecht zwischen deutschem Nationalstaat und supranationaler EU-Ebene von wem übernommen würden, das sei jetzt deutlicher denn je.

Peter Gauweiler (Foto: AP)
Peter Gauweiler: "Ein Schub von Kompetenzen"Bild: AP

Der Abgeordnete Peter Gauweiler von der CDU/CSU-Fraktion pflichtet ihm bei. Der Konservative, ebenfalls Mitkläger gegen den EU-Reformvertrag, sieht die Souveränität Deutschlands durch das jüngste Urteil gestärkt. "Dieses Urteil bedeutet für das Parlament und für das nächste Parlament einen Schub von Kompetenzen." Der nah am Bürger und demokratisch legitimierte Bundestag solle europäische Rahmengesetze in Zukunft mitgestalten, statt sie nur abzunicken.

Rollenwechsel ist nicht auszuschließen

Noch am Mittwochmorgen hatte sich Innenminister Wolfgang Schäuble in einem Radio-Interview gegenteilig geäußert. Er, als Vertreter der Exekutive, sah durch das Urteil keine Veränderung des politischen Alltags. Neue Kompetenzen an die EU zu übertragen, das komme nur in Einzelfällen vor. Und nur dann sei der Bundestag zu beteiligen.

Ein Gerangel um Kompetenzen deutet sich an. Dass der demokratisch gewählte Bundestag, also die Legislative, in Zukunft mehr Rechte in Sachen EU-Gesetzgebung einfordert, das könnte leicht zu einem Rollenwechsel im demokratischen Gefüge Deutschlands führen. Denn bislang ist es die deutsche Bundesregierung, also die Exekutive, die in Brüssel im Namen des deutschen Volkes Verträge aushandelt und Gesetze auf den Weg bringt. Mischt auch das Parlament hier mit, müssen innerhalb der deutschen Verfassungsorgane Zuständigkeiten neu besprochen werden.

Klare Botschaft an Irland, Tschechien und Polen

Während sich die Parlamentarier fraktionsübergreifend darin einig waren, dass in Sachen Europa-Politik auf sie in Zukunft deutlich mehr Arbeit zukommt, bliebt den meisten unklar, was dies im praktischen Sinne für Auswirkungen haben könnte. Das Begleitegesetz soll nämlich auch jene Bereiche genauer fassen, wie Strafrecht, Sozialrecht und Staatsausgaben, die ausschließlich vom deutschen Bundestag zu entscheiden seien.

Dieser gewaltige Aufgabenberg müsse Anfang Oktober abgearbeitet sein. Dann nämlich stimmen die Iren ein weiteres Mal über den EU-Reformvertrag ab. Laut Markus Löning von der FDP-Fraktion schicken die Deutschen an Irland eine klare Botschaft, dass an Deutschland der Lissabon-Vertrag nicht scheitern wird. "Das ist ein wichtiges Signal, was wir aber auch in die Tschechische Republik senden und auch nach Polen senden", sagt er. Auch hier muss der EU-Reformvertrag noch ratifiziert werden, damit er endgültig in Kraft treten kann. Und so mancher deutsche Parlamentarier hoffte, dass auch dort durch das jüngste Urteil die Mitwirkungsrechte der Parlamente gestärkt werden.

Autor: Richard Fuchs

Redaktion: Martin Schrader