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Bundestag billigt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

26. April 2024

Der Bundestag hat nach monatelangem Gezerre das entschärfte Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit sinkt der Druck auf Deutschlands Verkehrs- sowie Gebäudesektor. Beide hatten gesetzliche Vorgaben wiederholt verfehlt.

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Das Plenum des Bundestages im Berlin
Blick in den Deutschen Bundestag (Archivbild)Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa/picture alliance

Für die Gesetzesänderung stimmten die Abgeordneten der Fraktionen des rot-grün-gelben Regierungsbündnisses. Die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag votierten gegen die Reform. Die Gesetzesnovelle kam vor allem auf Verlangen der Regierungspartei FDP zustande. Ebenso wie auch Umweltverbände warfen Rednerinnen und Redner von CDU/CSU und Linkspartei der Koalition ein Aufweichen der Klimavorgaben vor. Der Bundesrat, also Deutschlands Länderkammer, muss der Neuregelung noch zustimmen.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben.

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Bundesverkehrsminister Volker Wissing hatte mit drastischen Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten am Wochenende gedroht, sollte der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht bis Sommer beschließen - dann hätte der FDP-Politiker ein Sofortprogramm vorlegen müssen, damit der Verkehrssektor die Klimaziele einhält.

Entscheidend ist künftig das große Klimaziel

Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Entscheidend ist, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Dies wird 2026 erstmals geprüft, sodass die jetzige Regierung keine neuen Klimaschutzbeschlüsse mehr fassen muss.

Deutschland insgesamt hatte für 2023 zwar sein Klimaziel unter anderem wegen der Wirtschaftsflaute erreicht. Mit Blick auf kommende Jahre gilt dies aber angesichts des fortschreitenden Klimawandels keinesfalls als sicher.

Vertreter der Regierungskoalition verteidigten die Reformschritte. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr sagte, das alte Klimaschutzgesetz sei planwirtschaftlich gewesen. Dem Klima sei es vollkommen egal, ob CO2-Emissionen im Energie-, Industrie- oder Verkehrssektor eingespart werden.

Die Fraktionschefin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katharina Dröge
Die Fraktionschefin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katharina DrögeBild: Martin Schutt/picture alliance/dpa

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sagte: "Das Klimaschutzgesetz schaut in Zukunft nach vorne." Die Emissionsziele blieben. "Kein Gramm CO2 darf in Zukunft mehr emittiert werden." Dröge räumte aber ein, die Grünen hätten sich eine noch klarere Verantwortung der einzelnen Sektoren gewünscht.

Scharfe Kritik von der Opposition

Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sprach im Parlament von einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes und einem Rückschritt für den Klimaschutz. Jung kritisierte, die Ampel stelle sich einen Freibrief aus. Mit der Aufweichung der verbindlichen Sektorziele werde dem Gesetz sein Herzstück entrissen.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

kle/AR (dpa, rtr, afp)