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Bundestag beschließt EU-Begleitgesetze

8. September 2009

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit den Begleitgesetzen zum EU-Reformvertrag von Lissabon zugestimmt.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Juni verlangt, dass Bundestag und Bundesrat künftig stärker in der Europa-Politik mitbestimmen müssen. Dieser Vorgabe tragen die am Dienstag (08.09.200) vom Parlament verabschiedeten insgesamt vier Begleitgesetze nach Aufassung der Parteien Rechnung. Lediglich die Links-Fraktion, die den Vertrag von Lissabon ablehnt, stimmte gegen die Vorlagen.

Der Bundesrat wird am 18. September über die Begleitgesetze entscheiden. Auch dort wird eine klare Mehrheit erwartet, so dass der Vertrag in Deutschland unter Dach und Fach gebracht werden kann. Inkrafttreten kann der Lissabon-Vertrag erst, wenn er in allen EU-Staaten ratifiziert ist. Als entscheidende Hürde gilt die neue Volksabstimmung über das Vertragswerk in Irland Anfang Oktober. Bei einem ersten Referendum hatten die Iren mit Nein gestimmt.

Der Vertrag soll die auf 27 Mitglieder erweiterte Europäische Union effizienter und handlungsfähiger machen. Unter anderem sieht er die Verkleinerung der Kommission vor, die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen, die Schaffung des Amtes eines EU-Präsidenten und die Aufwertung des EU-Außenrepräsentanten. Außerdem wird eine Grundrechte-Charta in Kraft gesetzt. (wl/mas/dpa/rtr/afp)