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Bundestag beschließt Anti-Doping-Gesetz

13. November 2015

Nach jahrelangem Anlauf hat auch Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz. Die Debatte am Abstimmungstag verläuft vor fast leeren Rängen kontrovers. Während die Koalition zufrieden ist, sieht die Opposition Mängel.

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Spärlich gefüllter Plenarsaal im Bundestag (Foto: pa/dpa/M. Mettelsiefen)
Bild: pa/dpa/L. Schulze

Nach langen kontroversen Debatten in Sport und Politik hat der Bundestag mit großer Mehrheit das Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Es soll nach der Verabschiedung durch den Bundesrat zum Beginn des Olympia-Jahres 2016 in Kraft treten. Das Gesetz, das mit den Stimmen der Regierungskoalition von Union und SPD verabschiedet wurde, sieht unter anderem ein Verbot des Selbstdopings und des Besitzes entsprechender Substanzen vor. Justizminister Heiko Maas sagte, die Regelung sei eine "Kampfansage an Täuscher, Trickser und Betrüger". Sie werde den Sport "sauberer, sicherer und ehrlicher" machen. Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Wegen Betrugs strafbar mache sich ein Sportler, bei dem Dopingmittel entdeckt werden aber nur, wenn er sich mit den Substanzen auch tatsächlich Vorteile verschaffen wolle, sagte Maas. Mit dieser Einschränkung wurde den Einwänden zahlreicher Spitzensportler Rechnung getragen, die fürchten, ihnen könnten verbotene Substanzen untergeschoben werden.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat die Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes durch den Bundestag grundsätzlich begrüßt, äußerte aber in einer Stellungnahme weiter Bedenken. "An einem Punkt sind wir nach wie vor skeptisch, nämlich im Hinblick auf die Strafbarkeit des Selbstdopings und des Besitzes von Dopingmitteln in geringer Menge", teilte die Dachorganisation des deutschen Sports mit. Der DOSB befürchtet, dass das neue Strafrechtssystem das Sportrecht aushebeln könnte, wenn ein gesperrter Dopingsünder vor Gericht mangels Beweisen freigesprochen würde. "Wir hoffen nun, dass wir mit diesen Sorgen Unrecht haben und der Anti-Doping-Kampf des Sports durch die Regelungen zum Selbst-Doping nicht beeinträchtigt wird."

Linkspartei: Kein Schutz für Whistleblower

André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, bemängelte, dass im Gesetzentwurf die Einrichtung einer wirklich unabhängigen Ombudsstelle nicht vorgesehen sei. Ebenso fehle der Schutz für Whistleblower, also Sportler oder Trainer, die im Doping-System drin steckten, aber zur Enthüllung verbotener Strukturen beitragen wollten. Auch die Kennzeichnung von Medikamenten als mögliche Dopingmittel fehlte den Linken im Gesetzentwurf der Koalition.

André Hahn spricht im Bundestag (Foto: pa/dpa/L. Schulze)
Linken-Politiker André HahnBild: pa/dpa/L. Schulze

Die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machten deutlich, dass sie die Zuständigkeit für Sportbetrug bei den Sportverbänden und nicht bei der Staatsanwaltschaft sehen. "Wir sollten Abstand davon nehmen, eine einseitige Kriminalisierung von Sportlern vorzunehmen", sagte Özcan Mutlu, sportpolitischer Sprecher der Grünen: "Der Griff zum Strafrecht sollte das letzte Mittel sein." Seine Fraktion stimmte gegen das Gesetz, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit verabschiedet.

De Maizière: "Nicht alle Leistungssportler dopen"

Der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht im Anti-Doping-Gesetz einen großen Schritt nach vorn im Kampf gegen Sportbetrüger. "Wir erhoffen uns von dem neuen Gesetz eine erhebliche Wirkung. Es soll abschrecken und gleichzeitig bei der Aufdeckung von kriminellen Doping-Strukturen helfen", sagte der CDU-Politiker im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Zugleich betonte er: "Ich möchte aber nicht alle Leistungssportler zu potenziellen Dopern machen. Das wäre ungerecht."

asz/sn (dpa, sid)