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Bundestag über Staatsziel Kultur noch uneins

10. März 2006
https://p.dw.com/p/86G6

Ein schon seit 1981 diskutiertes Staatsziel Kultur im Grundgesetz ist vorerst nicht in Sicht. Bei der ersten Lesung im Bundestag über einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion gab es am Freitag (10.3.) zwar ein grundsätzliches Bekenntnis aller Parteien dazu, doch kamen auch Vorbehalte vor allem aus staatsrechtlicher Sicht zu Tage, die auch noch einen Abstimmungsbedarf mit den Ländern offenbarten. Das Grundgesetz soll durch den Artikel 20 b "Der Staat schützt und fördert die Kultur" ergänzt werden.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) betonte in einer Erklärung, das "tief verankerte Selbstverständnis Deutschlands als Kulturnation" würde durch das Staatsziel bekräftigt. Es wäre in seiner Signalwirkung von weit reichender kulturpolitischer Bedeutung. Die Kulturzuständigkeit der Länder bliebe unberührt. Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss überwiesen, die FDP hatte eine Federführung des Kulturausschusses beantragt, was abgelehnt wurde.