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Politik

"NS-Vergleich Erdogans ist absurd"

6. März 2017

Die Regierung in Berlin hat den Nazi-Vergleich des türkischen Präsidenten Erdogan als absurd und deplatziert kritisiert. Auftrittsverbote für türkische Politiker in Deutschland finden indes wenig Anklang bei Politikern.

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Deutschland Steffen Seibert Bundespressekonferenz
Regierungssprecher Steffen Seibert: "Der Bundesregierung liegt viel an einem guten Verhältnis mit Ankara"Bild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

"Eine Gleichsetzung der Politik des demokratischen Deutschland mit der des Nationalsozialismus weisen wir entschieden zurück", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Ohnehin seien Nazi-Vergleiche "immer absurd und deplatziert", da sie nur dazu führten, die Menschheitsverbrechen der Nationalsozialisten zu verharmlosen. "Das disqualifiziert sich von selbst", konstatierte Seibert.

Der türkische  Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte den deutschen Behörden Nazi-Methoden vorgeworfen, nachdem an mehreren Orten Wahlkampfauftritte türkischer Minister untersagt worden waren. Die Regierungsvertreter aus Ankara wollten für ein Ja beim Referendum über die umstrittene Verfassungsreform in der Türkei werben wollen, die Erdogans Machtbefugnisse ausweiten soll.

Schwere Meinungsverschiedenheiten

Seibert sagte weiter, die Bundesregierung bleibe "sehr an einem guten Verhältnis zur Türkei interessiert". Allerdings gebe es "in diesen Tagen tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten". Mit Blick auf weitere Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland und möglicherweise auch von Erdogan selbst, stellte der Regierungssprecher klar: "Die Bundesregierung arbeitet nicht an irgendwelchen Einreiseverboten." Allerdings müssten solche Besuche offen zuvor angekündigt werden.

Kanzleramtschef Peter Altmaier hatte die gängige Praxis der Bundesregierung, ausländischen Politikern in Deutschland Auftritte zu ermöglichen, zuvor verteidigt. Es sei schon seit Jahrzehnten so üblich, dass dies hierzulande "generell" zugelassen werde und ausländische "Persönlichkeiten" von der geltenden Redefreiheit Gebrauch machen könnten, betonte Altmaier in einem Fernsehinterview.

Diese Veranstaltungen müssten selbstverständlich "nach Recht und Gesetz" erfolgen und unter anderem korrekt angemeldet werden. Nach Erdogans Nazi-Vergleich war unter anderem die Forderung nach Auftrittsverboten laut geworden. Bundesjustizminister Heiko Maas sagte dazu, dies sei nur möglich, indem die Bundesregierung ein Einreiseverbot ausspricht für Regierungsmitglieder aus der Türkei oder Erdogan persönlich.

Hinsichtlich einer EU-weiten Reaktion auf Wahlkampfauftritte türkischer Regierungsmitglieder in Europa sagte Bundesaußenminister Sigmar Gabriel: "Ich glaube, dass jedes Land dazu eine eigene Auffassung hat. Wir haben in Deutschland dazu eine klare Rechtslage. Nun sei wichtig, dass es zwischen Deutschland und der Türkei wieder zu "halbwegs normalen Gesprächsbeziehungen" komme.

Auch EU-Haushaltkommissar Günther Oettinger warnte vor einem Auftrittsverbot: "Wir sollten in der Frage, ob wir politische Auftritte von Nichtdeutschen in Deutschland verbieten, sehr zurückhaltend sein", gab Oettinger vor einer Sitzung des CDU-Präsidiums in Berlin zu bedenken. "Meinungsfreiheit ist ein ganz hohes Gut in Deutschland."

Abkommen mit Türkei über Wahlkampfauftritte

In Baden-Württemberg forderte Landtagspräsidentin Muhterem Aras eine Übereinkunft mit der Türkei, Wahlkämpfe nur im eigenen Land auszutragen. Im Südwestrundfunk wandte sich die Grünen-Politikerin zugleich gegen ein Einreiseverbot für türkische Politiker. Zugleich zeigte sie sich verwundert, dass in Deutschland lebende Türken die Politik Erdogans offenbar attraktiv fänden und "diesem Demokratiefeind hinterherlaufen".

uh/stu   (dpa, afp, kna)