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Bundesregierung sucht nach neuen Wegen bei der Sicherungsverwahrung

Michael Bär6. August 2010

Was macht man mit Tätern, die auch nach Verbüssung ihrer Haftstrafe offensichtlich weiter gewaltbereit und gefährlich sind? Darüber diskutiert Deutschland zur Zeit. Denn bisher konnten diese Täter in besonders schweren Fällen auch nach ihrer Strafe weiter inhaftiert bleiben. Mit dieser sogenannten Sicherungsverwahrung verstoße Deutschland aber in Teilen gegen die Menschenrechtskonvention, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Jetzt sucht die Bundesregierung nach neuen Wegen.

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