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Berlin rät Snowden zur Rückkehr

29. Juli 2014

Seit knapp einem Jahr lebt Edward Snowden im russischen Asyl. Seine Aufenthaltserlaubnis läuft jedoch in wenigen Tagen ab. Bundesjustizminister Maas sieht für den Whistleblower nur eine gute Lösung.

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Bundesjustizminister Heiko Maas (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der SPD-Politiker rät dem ehemaligen NSA-Mitarbeiter Snowden zu einer Rückkehr in die USA. "Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern", sagte Heiko Maas der Nachrichtenagentur dpa. "Wie man hört, sind wohl die Anwälte von Herrn Snowden in Verhandlungen mit amerikanischen Stellen, ob er möglicherweise in die USA zurückkehrt, um sich dort einem Verfahren zu stellen." Wenn sich beide Seiten einigen würden, wäre Snowden am meisten gedient. "Denn sonst wird er immer auf der Flucht sein vor den US-Strafverfolgungsbehörden", sagte Maas.

Zukunft ungewiss

Snowden hatte vor gut einem Jahr in großem Stil vertrauliche Dokumente über die Überwachungspraxis der National Security Agency (NSA) und anderer Geheimdienste an die Öffentlichkeit gebracht. Die USA suchen ihn per Haftbefehl und haben ein Festnahmeersuchen an die Bundesregierung übermittelt - für den Fall, dass Snowden nach Deutschland kommen sollte. Seit Anfang August 2013 hat der heute 31 Jahre alte US-Bürger Asyl in Russland - begrenzt auf ein Jahr. Das heißt, die Aufenthaltserlaubnis läuft formell Ende Juli aus. Die Entscheidung der Russen über eine mögliche Verlängerung steht noch aus.

Die Opposition im Bundestag bemüht sich seit Monaten, Snowden für eine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss nach Deutschland zu holen. Linke und Grüne wollen dafür notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Bundesregierung lehnt eine Vernehmung des Amerikaners in Deutschland jedoch ab, weil sie um das deutsch-amerikanische Verhältnis fürchtet. Für Justizminister Maas kommt es am Ende auf den NSA-Ausschuss an: "Wir sind nicht völlig frei in dieser Entscheidung", betonte er. Über das Festnahmeersuchen Washingtons habe die Bundesregierung noch nicht entschieden. Man wolle von den Vereinigten Staaten sehr genau wissen, wie die Umstände wären, wenn sich Snowden einem Verfahren in den USA stellen würde, sagte Maas. Auf entsprechende Fragen habe man aber noch keine Antworten bekommen: "Insofern gibt es für uns im Moment keinen Grund, auf einer unsicheren Datenbasis über ein Ersuchen der USA zu entscheiden."

"Snowden hat uns die Augen geöffnet"

Ein Demonstrant vor dem Bundestag fordert Asyl für Edward Snowden (Foto: Getty Images)
Bild: Getty Images/Afp/Adam Berry

Maas würdigte ausdrücklich den Nutzen, den Deutschland aus Snowdens Enthüllungen ziehe: "Insgesamt haben wir davon profitiert, weil wir Dinge erfahren haben, die wir vorher nicht wussten. Es ist ein Verdienst von Herrn Snowden, dass er uns da die Augen geöffnet hat", sagte Maas. Der Whistleblower habe eine große öffentliche Debatte angestoßen und das Bewusstsein aller Bürger für das Thema Datensicherheit geschärft. Dennoch bleibe die Bewertung seiner Tat schwierig. "Wir haben in Deutschland kein Moralstrafrecht", betonte der Justizminister. "Auch in Zukunft wird es Fälle geben, in denen es Wertungsunterschiede gibt - zwischen dem, was strafrechtlich relevant und was aber einige möglicherweise trotzdem noch moralisch vertretbar finden. So wie im Fall von Edward Snowden."

rb/se (dpa)