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Bundeskartellamt könnte Verlags-Deal stoppen

23. Mai 2003
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Das Bundeskartellamt hat schwere Bedenken gegen den geplanten Kauf der Buchverlagsgruppe "Ullstein Heyne List" durch die Bertelsmann-Tochter "Random House". Der Erwerb würde zu einer marktbeherrschenden Stellung von Bertelsmann auf dem deutschsprachigen Taschenbuchmarkt führen, so Kartellamtspräsident Ulf Böge. Die beteiligten Unternehmen hätten daher eine Abmahnung erhalten. Sie haben nun bis zum 5. Juni Zeit für eine Stellungnahme, ehe die Kartellwächter endgültig entscheiden.