Bundeskartellamt könnte Verlags-Deal stoppen
23. Mai 2003Anzeige
Das Bundeskartellamt hat schwere Bedenken gegen den geplanten Kauf der Buchverlagsgruppe "Ullstein Heyne List" durch die Bertelsmann-Tochter "Random House". Der Erwerb würde zu einer marktbeherrschenden Stellung von Bertelsmann auf dem deutschsprachigen Taschenbuchmarkt führen, so Kartellamtspräsident Ulf Böge. Die beteiligten Unternehmen hätten daher eine Abmahnung erhalten. Sie haben nun bis zum 5. Juni Zeit für eine Stellungnahme, ehe die Kartellwächter endgültig entscheiden.