Bundesgerichtshof hebt Kannibalen-Urteil auf
22. April 2005Der Zweite Strafsenat des BGH gab der Revision der Bundesanwaltschaft statt und wies den Prozess zur neuen Verhandlung an das Landgericht Frankfurt zurück. Der BGH gab damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft statt, die eine Verurteilung von Meiwes wegen Mordes gefordert hatte. Das Landgericht Kassel hatte den Rotenburger Armin Meiwes wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der heute 43-jährige Armin Meiwes hatte gestanden, am 10. März 2001 den 43-jährigen Bernd B. mit dessen Einverständis vor laufender Kamera zuerst entmannt und Stunden später mit zwei Messerstichen in den Hals getötet zu haben. Die Leiche hatte er zerstückelt und 20 Kilogramm des Menschenfleischs nach und nach gegessen.
Nach Einschätzung des Kasseler Landgerichts entsprach dies den krankhaften Wünschen von Täter und Opfer. Beide hätten einvernehmlich eine Vereinbarung über die Tat getroffen.
Dem Revisionsantrag der Verteidiger, die ein milderes Urteil wegen Tötung auf Verlangen erreichen wollten, wurde nicht stattgegeben. (sams)