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Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit

23. Juni 2010
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Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Damit kann es in deutschen Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander geben: das Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" gilt nicht mehr. Der Beschluss des obersten deutschen Arbeitsgerichts stärkt kleine Spartengewerkschaften und schwächt die Position der großen DGB-Gewerkschaften. In seltener Einmütigkeit wehren sich der Bundesverband der Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund gemeinsam gegen das Ende der Tarifeinheit.