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Buback-Attentat: "Ich war nicht dabei"

14. Mai 2012

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine direkte Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback bestritten. Zuvor hatte die Angeklagte im Prozess anderthalb Jahre lang geschwiegen.

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Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Foto: dapd)
Bild: dapd

"Die Tatvorwürfe sind alles falsche Behauptungen, die ich so nicht stehen lassen kann", sagte Verena Becker in einer vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart verlesenen persönlichen Erklärung. Bis zu ihrer Verhaftung im Mai 1977 sei sie nie in Karlsruhe gewesen und "an einer konkreten Anschlagsvorbereitung nie beteiligt", erklärte die 59-Jährige weiter. Auch könne sie die Frage nicht beantworten, wer Buback ermordet habe.

Keine belastbaren Beweise gegen Becker

Die 59-Jährige ist angeklagt, am Attentat der Roten Armee Fraktion (RAF) auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Sie soll eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat sowie bei dessen Organisation gespielt haben. Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des Opfers, hält Becker für die Todesschützin. Hierfür hat der Prozess allerdings bislang keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben.

Gleich zu Beginn ihrer gut 20 Minuten langen Erklärung wandte sich Becker direkt an Michael Buback: "In allen Beiträgen und Artikeln, die ich von Ihnen gelesen habe, wollen sie wissen, wer Ihren Vater getötet hat. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, denn ich war nicht dabei." Sie habe sich zur Zeit des Attentats im Jemen aufgehalten und sei über Italien in die Bundesrepublik zurückgekehrt. "Ich erfuhr in Rom aus Zeitungen vom Anschlag auf Buback", sagte die Angeklagte. Sie räumte ein, dass bei einem Treffen der RAF-Terroristen 1976 über ein mögliches Attentat auf Buback diskutiert worden sei. Sie sei aber weder als Mitglied des Kommandos vorgesehen noch an den Vorbereitungen beteiligt gewesen.

Prozess: Becker bestreitet Mord

Frage nach dem Täter bleibt unbeantwortet

Seit 35 Jahren ist ungeklärt, welches Mitglied der Roten Armee Fraktion die tödlichen Schüsse auf den damaligen Generalbundesanwalt und seine beiden Begleiter abfeuerte. Bisher ist nur der äußere Ablauf des Mordanschlags klar: Am 7. April 1977 fuhren in Karlsruhe zwei vermummte RAF-Terroristen auf einem Motorrad neben Bubacks Dienstwagen, der an einer Ampel gehalten hatte. Der Täter auf dem Sozius feuerte dann mit einem automatischen Gewehr aus nächster Nähe durch das rechte Seitenfenster in das Wageninnere. Buback und sein Fahrer Wolfgang Göbel waren sofort tot. Ihr Begleiter Georg Wurster starb wenige Tage später.

Der Tatort nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen Fahrer Wolfgang Goebel (Foto: dapd)
Der Tatort nach dem MordanschlagBild: dapd

In den 1980er Jahren wurden die RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar wegen Mittäterschaft an dem Anschlag verurteilt. Becker hatte bei ihrer Festnahme im badischen Singen 1977 auf Polizisten geschossen und wurde nur deshalb angeklagt. Wegen versuchten Mordes an den Beamten lautete das Urteil "lebenslang". Nach zwölfjähriger Haft wurde sie 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.

rb/se (afp, dpa, dapd)