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Britisches Referendum gefährdet EU-Verfassung

21. April 2004

Großbritannien wird nach dem Willen von Premierminister Tony Blair in einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung abstimmen. Sollte das Land "Nein" sagen, könnte dies die Verfassung gefährden.

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Bild: AP

Die EU-Verfassung kann laut Artikel IV-8 nur in Kraft treten, wenn sie von allen künftig 25 EU-Staaten ratifiziert wird. Volksabstimmungen sind dabei erfahrungsgemäß riskanter als Parlamentsbeschlüsse. Die Ratifizierung der Verfassung soll möglichst innerhalb einer Zwei-Jahres-Frist erfolgen: Haben nach Ablauf von zwei Jahren nach der Unterzeichnung "vier Fünftel der Mitgliedstaaten den genannten Vertrag ratifiziert und sind in einem Mitgliedstaat oder mehreren Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bei der Ratifikation aufgetreten, so befasst sich der Europäische Rat mit der Frage", heißt es im Entwurf des EU-Reformkonvents (Artikel IV-7).

Für den Fall der Ablehnung in einem Land steht der Europäischen Union eine Krise bevor. Dann muss nach Auswegen gesucht werden. Die Abstimmung könnte zum Beispiel wiederholt werden - wie das bei einer Volksabstimmung in Irland über den Vertrag von Nizza 2002 der Fall war.

Nachverhandlung ist möglich

Die Verfassung kann auch nachverhandelt werden - auf ähnliche Weise wurde den Dänen, die das Recht zur Nichtteilnahme an der Währungsunion eingeräumt bekamen, 1993 in einer nochmaligen Volksabstimmung das "Ja" zum Maastrichter Vertrag ermöglicht.

Mit der neuen Verfassung will sich die Europäische Union für den Fall grundlegender Differenzen auch die Möglichkeit geben, dass ein Land wieder aus der EU austritt. Artikel 59 sieht vor, ein Land könne "gemäß seinen internen Verfassungsvorschriften beschließen, aus der Europäischen Union auszutreten". Darüber muss ein Abkommen geschlossen werden, das der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrates bedarf.