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Bosnischer Rundfunk: Zwischen EU-Standards und Verfassungsgericht

3. August 2006

Die bosnischen Kroaten bestehen weiterhin auf einem eigenen Sender in kroatischer Sprache. Mit einer Verfassungsklage blockieren sie die geplante Medienreform, und damit eine Voraussetzung für die EU-Annäherung.

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Reformen landen vor GerichtBild: BilderBox

Auch wenn die Medienreform in Bosnien-Herzegowina zu den Voraussetzungen der EU für den Weg Bosnien-Herzegowinas in die Mitgliedschaft gehört, ist das Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch nicht rechtsgültig. So hat auch der jüngste Beschluss der Kammer für den Schutz der nationalen Interessen beim Verfassungsgericht der Föderation Bosnien-Herzegowina gezeigt, dass wohl noch keine Lösung in Sicht ist. Sie hat nämlich beschieden, dass das Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen die vitalen nationalen Interessen der Kroaten in der Föderation verstößt.

Kroaten bestehen auf eigenem Sender

Das Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina hatte bereits im Juli 2005 eine Klage gegen das öffentlich-rechtliche Rundfunkgesetz als unbegründet zurückgewiesen. Geklagt hatten die kroatischen Abgeordneten im bosnisch-herzegowinischen Parlament, weil sie die vitalen Interessen der Kroaten in Bosnien-Herzegowina gefährdet sahen. Sie hätten das Recht laut Verfassung, ihre Kultur und Sprache zu pflegen. Dazu gehöre auch die Einführung eines Fernsehkanals in Kroatisch. Das Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht indes nur zwei Fernsehkanäle vor - entsprechend den beiden Entitäten Föderation und Republika Srpska. Gesendet werden sollte jedoch in den Sprachen aller drei konstitutiven Völker in Bosnien-Herzegowina.

Gewünschtes Ergebnis über die Hintertür?

Das Rundfunkgesetz hätte seinerzeit nur gegen die Stimmen der Kroaten gebilligt werden können. Diese zogen jedoch vor das Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina, wo sie zurückgewiesen wurden. Sie gaben aber nicht auf und zogen vor die erste Instanz, das Verfassungsgericht der Föderation Bosnien-Herzegowina – das ihnen in seinem aktuellen Urteil Recht gab und damit das Gesetz weiter blockiert. Über den Beschluss der Sonderkammer des Verfassungsgerichts der Föderation zeigte sich der Pressesprecher der EU-Kommission in Sarajewo, Frane Marojevic überrascht. „Insbesondere wenn man in Betracht zieht, dass das übergeordnete Verfassungsgericht des Gesamtsstaates Bosnien-Herzegowina zu einem anderen Urteil gelangt war. Jetzt ist es jedoch am wichtigsten, das Gesetzesverfahren fortzusetzen.“

Urteil mit Interpretationsspielraum

Die Vertreter der Kroatischen Demokratischen Gemeinschaft (HDZ) in Bosnien-Herzegowina haben den Beschluss der Kammer des Verfassungsgerichts der Föderation begrüßt. Miso Roleta, Pressesprecher der HDZ, hält nach wie vor daran fest: „Es ist ein legitimes Recht des kroatischen Volkes als einem konstitutiven Volk, im Rahmen des Rundfunks einen eigenen Kanal in kroatischer Sprache zu haben“, betont Roleta. Die EU-Kommission interpretiert dagegen diesen Beschluss nicht in die Richtung, dass dadurch die Möglichkeit eingeräumt würde, einen dritten Kanal in Kroatisch einzuführen. „Nirgends wurde gefordert, dass ein dritter Kanal eingeführt wird. Im Gegenteil, im Beschluss selbst steht, dass dies eine Frage sei, über die das Parlament entscheidet. Wir vertreten immer noch die Ansicht, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit zwei Kanälen alle Ethnien in Bosnien-Herzegowina gleichberechtigt und gleichermaßen vertreten sein können“, betont Kommissionssprecher Marojevic.

EU will Ergebnisse

Die HDZ kündigte an, dass sie als stärkste Partei der bosnischen Kroaten nicht eher ruhen werde, bis ein Kanal in Kroatisch eingeführt werde. Doch auch die EU weicht nicht von ihren Prinzipien ab. „Es liegt an Bosnien-Herzegowina, das Problem um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu lösen. Dies ist eine Grundvoraussetzung, die die EU-Kommission vor einigen Jahren gestellt hat. An Bosnien-Herzegowina ist es nun, diese Frage im Rahmen der von uns gesetzten Prinzipien zu lösen. Das heißt, wir erwarten, dass der Rundfunk effizient, funktional und finanzierbar ist.“, so EU-Kommissionssprecher Marojevic.

DW-RADIO/Bosnisch, 3.8.2006, Fokus Ost-Südost