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BGH macht Weg frei für Netzsperren

26. November 2015

Ja, Internet-Anbieter können verpflichtet werden, den Zugang zu illegalen Webseiten zu sperren: Das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Grundsatzurteil entscheiden. Allerdings knüpft er das an zahlreiche Bedingungen.

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Google-Datenzentrum in Pryor (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/Google

Es ist ein weitreichendes Urteil: Internet-Anbieter wie die Deutsche Telekom können ab jetzt dazu verpflichtet werden, den Zugang zu Internet-Seiten mit illegalen Inhalten zu blockieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Provider ihren Kunden den Zugriff auf einzelne Seiten sperren müssen, wenn auf anderem Weg den Rechtsverletzungen nicht begegnet werden kann.

In zwei Grundsatzverfahren war es um Internet-Seiten gegangen, die Links zu urheberrechtlich geschützten Songs enthielten. In einem Fall hatte die Musikverwertungsfirma Gema gegen die Telekom geklagt, im anderen die Musikkonzerne Universal Music, Sony und Warner gegen die deutsche Tochtergesellschaft der spanischen Telefonica.

Dem 1. Zivilsenat des BGH zufolge müssen Rechteinhaber oder Musikkonzerne allerdings zunächst selbst gegen die Anbieter vorgehen, bei denen die Musikdateien gespeichert sind. Erst wenn diese sogenannten "Host-Provider" nicht greifbar seien, könnten die Firmen, die Endkunden einen Zugang zum Internet verkaufen, in die Pflicht genommen werden. Denn bei der Vermittlung des Inhalts liege, so wörtlich: „ein adäquat-kausaler Tatbeitrag“ vor, heißt es in der Urteilsbegründung der Karlsruher Richter.

Gema verliert – und gewinnt

Weil die Gema und die klagenden Musikkonzerne aber dieses mehrstufige Vorgehen in den vorliegenden Fällen nicht beschritten hatten, wies der BGH die Klage gegen die Telekom und Telefonica jedoch zurück. Die Gema hatte gefordert, dass die Telekom die Web-Seite "3dl.am" sperren soll. Dort bestehe Zugriff auf eine Link-Sammlung urheberrechtlich geschützter Musikdateien. Diese Links seien bei Speicherplatz-Anbietern wie widerrechtlich hochgeladen worden. Konkret war es um Songs der Band „Die Ärzte“ und des Rappers Bushido gegangen.

Die Musikkonzerne forderten, dass Telefonica ihren Kunden den Zugang zu der Webseite "goldesel.to" sperren sollte. Über diese Internet-Seite könne auf eine Liste von Links zu geschützten Musikwerken zugegriffen werden, wobei die Links bei einem Filesharing-Netzwerk widerrechtlich hochgeladen worden seien.

tön/kle (rtr/dpa/afp)