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BGH gibt Aktionären im Streit mit EM.TV Recht

19. Juli 2005
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Im Streit um Schadenersatz für Kursverluste der Medienfirma EM.TV haben Kleinaktionäre beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg errungen. Die Aktionäre können gegen Rückgabe der inzwischen abgestürzten Papiere den vollen Kaufpreis zurückverlangen, wenn sie nachweisen, dass sie die Aktien auf Grund falscher Unternehmensmitteilungen der einstigen EM.TV-Vorstände Thomas und Florian Haffa gekauft haben. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil hervor. Der BGH verwies die Verfahren von 42 Klägern an das Oberlandesgericht München zurück. Im ursprünglichen Verfahren hatten 55 Kläger rund 800 000 Euro Schadenersatz gefordert.