BGH bestätigt Haftstrafe für VW-Betriebsrat
17. September 2009Anzeige
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert in der Korruptionsaffäre bei Volkswagen bestätigt. Damit sei das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom Februar 2008 rechtskräftig, teilte der 5. Strafsenat des BGH am Donnerstag in Leipzig mit. Volkert muss seine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten antreten. Gegen das Urteil hatten Staatsanwaltschaft Braunschweig und Verteidigung erfolglos Revision eingelegt. Das Landgericht Braunschweig hatte Volkert wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue für schuldig befunden: Volkert habe unzulässige Sonderboni von knapp zwei Millionen Euro kassiert.