1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Bewährungsstrafe für NPD-Chef Voigt

24. April 2009

Wegen Volksverhetzung ist NPD-Chef Udo Voigt zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. In einer Parteibroschüre war der dunkelhäutige Fußballer Patrick Owomoyela rassistisch diskriminiert worden.

https://p.dw.com/p/HdlM
NPD-Chef Voigt mit Partei-Justiziar Schwerdt im Gerichtssaal (Foto: AP)
NPD-Chef Voigt (rechts) mit Partei-Justiziar Schwerdt im GerichtssaalBild: DW

Voigt und zwei weitere führende NPD-Funktionäre wurden am Freitag (24.04.2009) vom Berliner Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung und Beleidigung schuldig gesprochen. Parteisprecher Klaus Beier wurde wie der Vorsitzende Voigt zu sieben Monaten, Justiziar Frank Schwerdt zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Alle drei müssen zudem jeweils 2000 Euro an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF zahlen. Die NPD kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Das Gericht hatte den Angeklagten vorgeworfen, im Frühjahr 2006 WM-Terminplaner veröffentlicht zu haben, in denen der Fußballspieler Patrick Owomoyela verunglimpft worden war. Der dunkelhäutige Owomoyela - Sohn eines nigerianischen Vaters - hatte damals die Trikotnummer 25 in der deutschen Fußball-Nationalelf. In dem NPD-Flyer war ein Trikot mit der Nummer 25 abgebildet. Darüber stand: "Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe - Für eine echte Nationalmannschaft".

Herabgewürdigt und diffamiert

Patrick Owomoyela (Foto: AP)
Patrick OwomoyelaBild: AP

Dabei handelte es sich nach Ansicht der Richter um eine rassistische Diskriminierung Owomoyelas. Der Bremer Spieler sei wegen seiner Hautfarbe in nicht hinnehmbarer Weise herabgewürdigt und diffamiert worden, auch wenn er nicht direkt abgebildet worden sei, hieß es in der Urteilsbegründung.

Dem Deutschen Owomoyela sei die Tauglichkeit als Spieler in der deutschen Nationalelf abgesprochen worden, sagte Richterin Monika Pelcz. "Wenn das keine rassistische Darstellung ist, weiß ich nicht, was eine rassistische Darstellung sein soll", betonte sie. Die Richterin warf der NPD vor, durch ihre fremdenfeindlichen Äußerungen, rechtsradikale Übergriffe und Ausländerfeindlichkeit zu fördern.

"Überfremdung" der Nationalelf

In Bezug auf einen weiteren Flyer konnten die Vorwürfe dagegen nicht eindeutig nachgewiesen werden. Nach einer Durchsuchung der Parteizentrale und der Beschlagnahmung der ersten Version hatten die Angeklagten eine neue Variante des WM-Planers erstellt. Darin wurde die "Überfremdung" der Nationalelf beklagt. Durch Spieler mit nicht weißer Hautfarbe sei eine "würdige Vertretung Deutschlands" nicht möglich.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela selbst hatten gegen die NPD Strafanzeige erstattet und gerichtliche Verfügungen gegen eine Verbreitung der WM-Planer erwirkt. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte daraufhin zehntausende Exemplare des Flyers. (gri/hf/dpa/ap/afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen

Mehr zum Thema